Muss ich mich bei der Polizei in Italien anmelden, wenn ich bei einem Freund und nicht in einem Hotel wohne?

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Ich besitze einen indischen Pass und habe bereits mein Schengen-Touristenvisum für einen Besuch bei einem Freund nach Italien erhalten.

Ich habe online auf einigen Websites gelesen, dass eine Registrierung bei der Polizei in Italien innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft in Italien erforderlich ist, wenn man sich in einem Privathaus / Freund und nicht in einem Hotel aufhält.

Kann jemand das bestätigen? Die offizielle Visa-Website hat nichts darüber erwähnt, daher bin ich etwas verwirrt.

Patel
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Antworten:

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Wenn Sie von Indien direkt nach Italien fliegen, wird Ihre Anwesenheitserklärung bei Ihrer Ankunft am Flughafen berücksichtigt. Nur wenn Sie aus einem anderen Schengen-Staat nach Italien reisen und bei Familie / Freunden bleiben, müssen Sie die lokale Questura besuchen, um Ihre Anwesenheit innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft zu melden.

Die Polizia di Stato beschreibt, was Sie über die Einreise nach Italien wissen müssen :

Ausländer, die sich für einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten für Besuche, Geschäftsreisen, Tourismus oder Studium in Italien aufhalten, müssen keine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Stattdessen müssen sie ihre Anwesenheit im Land nach einem der unten genannten Verfahren melden:

  • Ausländer, die aus einem Nicht-Schengen-Land anreisen, müssen ihre Anwesenheit den Grenzbehörden melden und am Tag ihrer Ankunft einen Schengen-Stempel in ihrem Reisedokument erhalten. Dieser Stempel entspricht der Anwesenheitserklärung;

  • Ausländer, die aus Ländern anreisen, die das Schengener Abkommen anwenden, müssen ihre Anwesenheit innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft der örtlichen Questura (zentrale Polizeistation in der Provinz) melden, die das entsprechende Formular (dichiarazione di presenza) ausfüllt. Für diejenigen, die in Hotels oder anderen Empfangseinrichtungen übernachten, ist das Anmeldeformular, das der Hotelleitung beim Check-in vorgelegt wird und das der ausländische Gast bei der Ankunft unterschreibt, die Anwesenheitserklärung. Das Hotel stellt dem ausländischen Gast eine Kopie dieses Formulars zur Verfügung, die es auf Anfrage den Polizeibeamten vorlegen kann.

Ab dem 8. August 2009 ist es aufgrund eines neuen Gesetzes (Gesetz Nr. 94 vom 15. Juli 2009) strafbar, illegal nach Italien einzureisen oder sich dort aufzuhalten. Ausländische Staatsangehörige, die ohne Erlaubnis in Italien einreisen oder sich dort aufhalten, begehen daher die Straftat der illegalen Einwanderung, die mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 und 10.000 Euro geahndet wird. Sie werden vor den Friedensrichter (Giudice di Pace) gebracht und zurückgeführt. Daher informiert der Questore, nachdem er den Ausländer ausgewiesen oder abgelehnt hat, den Friedensrichter, der eine Entscheidung ohne Klage trifft.

Giorgio
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Vielen Dank für diese Antwort! klärt alle meine Verwirrung auf: D
Patel
Beachten Sie, dass die Definition von "Ausländer" "Nicht-EU-Bürger" ist, nicht einfach jemand von außerhalb Italiens!
Gsnedders