Wir sind eine Familie (zwei Söhne 7 & 9) aus Deutschland und möchten im nächsten Sommer die Familie meiner Frau in Boston besuchen. Meine Frau wurde im Iran geboren und zog als Kind mit ihren Eltern nach Deutschland. Mit 12 Jahren wurde sie deutsche Staatsbürgerin mit eigenem deutschen Pass. Zuvor hatte sie keinen eigenen Pass, war aber im Pass ihrer Mutter enthalten.
Während des ESTA-Prozesses gibt es wichtige Fragen:
Wurde Ihnen jemals ein Reisepass oder ein Personalausweis für Reisen in ein anderes Land ausgestellt?
Ich sagte nein.
Sind Sie jetzt Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen Landes?
Ich sagte nein.
Waren Sie jemals Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen Landes?
Ich sagte JA: Iran. Geburtsland? ICH RANNTE
Ihre ESTA wurde genehmigt!
Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob sie noch ein Touristenvisum benötigt, da sie im Iran geboren wurde und nach iranischem Recht einmal eine Iranerin, immer eine iranische Staatsbürgerin ist.
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Antworten:
Eine ESTA ist Teil des VWP (Visa Waiver Program). Mit einem gültigen ESTA ist kein Visum für Besuche erforderlich, die den VWP-Anforderungen entsprechen, wie dies bei Familienmitgliedern der Fall ist.
Wenn die USA Ihre Frau als Iranerin gesehen hätten, hätten sie ihr die ESTA nicht ausgestellt. Da die USA sie als Deutsche sehen und sie eine ESTA hat, benötigt sie kein Visum. Wie in einem Kommentar von @Aganju erwähnt, wird die Einreise von CBP an dem Punkt festgelegt, an dem die Einreise beantragt wird, und obwohl dies weitgehend theoretisch ist, könnte dies der Fall sein abgelehnt werden, ESTA oder Visum nicht widerstehen.
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Ihre Frau besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und kann als solche eine ESTA beantragen. Sie haben dies getan (gut gemacht, um die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten) und es wurde genehmigt (wie es sein sollte).
Das deutsche Recht erlaubt normalerweise keine doppelte Staatsbürgerschaft (außer für EU- / EWR-Staatsangehörige und der Iran ist nicht in Europa). https://en.wikipedia.org/wiki/German_nationality_law#Dual_citizenship
Ich würde davon ausgehen, dass Ihre Frau mit 12 Jahren jeglichen Anspruch auf iranische Staatsbürgerschaft aufgegeben und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat.
Das iranische Recht ersetzt nicht das Völkerrecht, einschließlich UDHR-Artikel 15 - das Recht, die Staatsbürgerschaft zu ändern. Zumindest aus US-Sicht, worauf es in diesem Zusammenhang ankommt.
Die ESTA ist ausreichend, da Ihre Frau deutsche Staatsbürgerin ist.
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Dies ist schwierig, wie die Diskussionen in den Kommentaren zeigen.
Die Frage ist: Welches Gesetz berücksichtigen die USA hier? Und ich würde sagen, es ist sicher zu sagen, dass das Gesetz "einmal Iraner immer Iraner" von der US-amerikanischen IO nicht als gültig angesehen wird, da es keine entsprechenden Unterlagen gibt. Soweit ich aus Ihrer Beschreibung sehen kann, hat Ihre Frau nicht eine doppelte Staatsbürgerschaft hat. Dies ist hier die wichtigste Frage, da für die doppelte Staatsbürgerschaft mit dem Iran als einem der beiden ein Visum erforderlich ist. Obwohl ich sicher bin, dass sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis brauchen würden.
Es ist eine andere Frage, ob die USA in Betracht ziehen, Teil des Reisepasses ihrer Mutter zu sein, weil ihnen vom Iran ein Reisedokument ausgestellt wurde, aber ich bin sicher, dass sie dies nicht so weit zurück überprüfen würden.
Eine letzte Einschränkung: ESTA bedeutet nur die Genehmigung zur Einreise in die USA und nicht unbedingt die Einreise in die USA. Ich persönlich hatte dieses Problem noch nie, aber meine frühere Staatsbürgerschaft stammt aus einem ehemaligen sowjetischen Land, daher ist es im Vergleich zum Iran derzeit wahrscheinlich kein heißes Problem. Man weiß es nie, also sei vorbereitet, nur für den Fall.
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