Das US-Konsulat behauptet, ich sollte ein J-1-Visum beantragen, aber ich glaube, ich benötige nur ein B-1 / B-2-Visum. Wie soll ich vorgehen?

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Ich hatte gestern mein Visum-Interview und mein Antrag wurde zurückgestellt, weil ich mit einem DS-160-Formular ein B-1-Visum beantragt hatte, aber der Interviewer und sein Vorgesetzter baten mich, das US-Konsulat erneut mit dem DS-2019-Formular zu besuchen ein J-1 Visum für meinen Besuchszweck.

Mein Ziel ist es, als Beobachter die Laborarbeit meines Professors zu beobachten, um Wissen und Erfahrung zu sammeln. In der Zwischenzeit bekomme ich Gelegenheit, Seminare zu besuchen, die mit seiner Arbeit zusammenhängen. Ich werde weder bezahlt, noch bezahle ich irgendetwas für diese Reise. Auch das Institut, das ich besuche, bittet mich, ein B-1-Visum zu bekommen, weil es nur ihre Politik fördert.

Wie kann ich vorgehen?

Saloni
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Das Institut muss die US-Politik einhalten, nicht was weniger verlangt und ist praktischer.
Giorgio
Eigentlich ist mein Besuch nur als Beobachter gedacht, ich werde nichts bezahlen, und ich werde auch nicht bezahlt. Ich werde nur die Arbeit meines Professors beobachten. Ich besuche nur 6 Monate. Aus diesem Grund erlaubt mir mein Institut nur einen Besuch bei der Visumart B1, was für ihre Politik spricht. Dies ist keine Art von Praktikum, ich besuche nur meinen Prof. Aus diesem Grund glaube ich, dass ich Anspruch auf ein B1-Visum habe.
Saloni
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Das Beobachten eines Professors, um Wissen und Erfahrung zu sammeln, und der Besuch von Seminaren klingt nach Lernen und nicht nur nach einem kurzen Erholungskurs.
Patricia Shanahan
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Sie wurden aufgefordert, ein J-1-Visum zu beantragen. Angesichts der Tatsache, dass ein J-1-Visum auf jeden Fall für Ihren Besuch geeignet ist, scheint dies kein Fehler zu sein. Sie erhalten also ein J-1-Visum. Ich sehe hier keine wirkliche Frage. Beachten Sie, dass Sie mit einem J-1-Visum zwar bezahlt, aber auch nicht bezahlt werden können.
David Richerby
Bei dieser Frage handelt es sich meines Erachtens um einen kurzfristigen Besuch. Hier geht es um das Thema, aber ich denke, es sollte als unklar abgeschlossen werden.
David Richerby

Antworten:

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tl; dr : Wenn Sie möchten, dass die Chance dazu besteht, beantragen Sie eine J-1

Die Unterscheidung zwischen Geschäftstätigkeiten (wie sie im Rahmen eines B-1-Visums zulässig sind) und "Arbeit" (wie sie andere Arten von Visa erfordern) ist in der alltäglichen Sprache verwischt. Bei Visa sind die Unterschiede geringfügig und es ist verständlich, dass die von Ihnen als erforderlich erachtete Visumart nicht mit der vom US-Konsulat als erforderlich erachteten Visumart übereinstimmt.

Sie sind jedoch diejenigen, die zählen, weil sie die Befugnis haben, Visa zu erteilen, und sie "machen" die Regeln. Sie können also entweder davon überzeugt sein, dass eine B-1 alles ist, was notwendig ist - und ohne Visum auskommen muss - oder Sie können tun, was das Konsulat vorgeschlagen hat, um eine J-1 zu beantragen, vorausgesetzt, Sie möchten die Einreise und das Einreisevisum erhalten legal während in den USA.

pnuts
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Eigentlich hast du Recht, dass ein B1-Visum alles ist, was du brauchst. Beobachtungen und die Teilnahme an einmaligen (dh nicht wiederkehrenden) Seminaren gelten als geschäftlich und nicht als Studium.

In diesem Fall spielt es jedoch keine Rolle, was per Definition korrekt ist, da das Konsulat das Visum ausstellt. als solche muss man sich an ihre anweisungen halten.

Wenn Sie in die USA einreisen möchten, müssen Sie ein J1-Visum beantragen

Crazydre
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