Beantragung eines Touristenvisums für Schengen und Großbritannien. Der Name wurde nach der Heirat geändert, aber der Mädchenname steht auf dem Reisepass

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Hintergrund: Ich bin US-Bürger und habe einen US-Pass. Meine Frau hat nur einen ständigen Wohnsitz in den USA und einen ausländischen Reisepass. Sie änderte ihren Nachnamen legal mit Social Security, aber in diesem Moment haben ihr Pass und ihre Daueraufenthaltskarte ihren Mädchennamen. Wir planen eine Reise, bei der meine Frau ein Touristenvisum für Großbritannien und Frankreich / Schengen beantragen muss.

Fragen: Angenommen, wir haben nicht genug Zeit, um ihren Reisepass und ihre PR-Karte zu ersetzen, um ihre Namensänderung widerzuspiegeln, bevor wir ihr Touristenvisum beantragen ...

  • Wird es ein Problem geben, wenn sie ein Visum unter ihrem Mädchennamen beantragt und wir sicherstellen, dass ihre Tickets ihren Mädchennamen haben?

  • Würden die für die Bearbeitung ihrer Anträge zuständigen Stellen ihren neuen Nachnamen sozialversicherungspflichtig zur Kenntnis nehmen und ihre Bewerbung dann wegen der Namensdifferenz ablehnen?

  • Kann meine Frau unter diesen Umständen wieder in die USA einreisen?

Julien
quelle
Die britischen / Schengen-Behörden sind mit den Namenskonventionen von über zehn Milliarden vertraut. Beantragen Sie in ihrem Passnamen eine notariell beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde als Nachweis. Sie sind klug genug zu wissen, dass eine Dokumentationsverzögerung auf eine Ehe folgt.
Gayot Fow
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Beachten Sie, dass ich die dritte Frage hinzugefügt habe, da sie bei weitem die wichtigste ist. Wenn Sie kein Schengen-Visum bekommen, ist es vermutlich ein kleines Problem, keinen Urlaub zu haben. Aber wenn Ihnen die Wiedereinreise verweigert wird (Hinweis: Sie haben in diesem Fall nicht nur die Heiratsurkunde zur Hand), werden Sie außergewöhnlich viel Ärger haben.
chx

Antworten:

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Ich werde die dritte Frage behandeln: Kann Ihre Frau unter diesen Umständen wieder in die Vereinigten Staaten einreisen? CBP sagt

Gesetzliche ständige Einwohner (LPR): LPRs, die ihren Namen aufgrund einer Heirat oder aufgrund eines anderen Umstands ändern, dürfen mit Ihrer LPR-Karte (US Green Card; I551) in Ihrem vorherigen Namen reisen, sofern Sie einen Nachweis für Ihren Namensfortschritt vorlegen, wie z. eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil oder Gerichtsdokumente, aus denen eine Namensänderung hervorgeht.

Es heißt auch:

Bitte erkundigen Sie sich bei den Ländern, in die Sie reisen, nach den Einreisebestimmungen.

Also ja, Sie können einfach Ihre Heiratsurkunde mitbringen. Ob Schengen damit gehen wird, weiß ich nicht. Aber die Konsulat von Italien hat dies von einer etwas anderen Situation zu sagen:

Mein Pass hat meinen Mädchennamen und meine Resident Alien Registration Card hat meinen verheirateten Namen. Was soll ich tun?

Sie können eine notariell beglaubigte Kopie Ihrer Heirats- oder Scheidungsurkunde vorlegen.

Ihre Bank hat höchstwahrscheinlich einen öffentlichen Notariatsdienst. Ich kann mir keine Probleme in einer einfacheren Situation vorstellen. Also: achten Sie darauf, das Formular auszufüllen, es wird sagen, dass Sie Ihren Namen wie im Reisepass eintragen müssen. Fügen Sie dazu eine notariell beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde hinzu (machen Sie zwei notariell beglaubigte Kopien und tragen Sie die andere und zeigen Sie sie dem CBP bei Wiedereintritt).

chx
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Sie haben eine Frage hinzugefügt, die das OP nicht einmal gestellt hat, und dann haben Sie nur diese Frage beantwortet. Das ist nicht besonders hilfreich.
phoog
@phoog Ich habe einen guten Versuch unternommen, die Frage von OP zu beantworten, und die Frage, die ich hinzugefügt habe, wie ich im Kommentar zur Frage vermerkt habe, ist viel wichtiger. Ich lebe seit vielen Jahren das Leben eines ständigen Bewohners und kenne die Angst. OP anscheinend nicht.
chx