Hintergrund: Ich bin US-Bürger und habe einen US-Pass. Meine Frau hat nur einen ständigen Wohnsitz in den USA und einen ausländischen Reisepass. Sie änderte ihren Nachnamen legal mit Social Security, aber in diesem Moment haben ihr Pass und ihre Daueraufenthaltskarte ihren Mädchennamen. Wir planen eine Reise, bei der meine Frau ein Touristenvisum für Großbritannien und Frankreich / Schengen beantragen muss.
Fragen: Angenommen, wir haben nicht genug Zeit, um ihren Reisepass und ihre PR-Karte zu ersetzen, um ihre Namensänderung widerzuspiegeln, bevor wir ihr Touristenvisum beantragen ...
Wird es ein Problem geben, wenn sie ein Visum unter ihrem Mädchennamen beantragt und wir sicherstellen, dass ihre Tickets ihren Mädchennamen haben?
Würden die für die Bearbeitung ihrer Anträge zuständigen Stellen ihren neuen Nachnamen sozialversicherungspflichtig zur Kenntnis nehmen und ihre Bewerbung dann wegen der Namensdifferenz ablehnen?
Kann meine Frau unter diesen Umständen wieder in die USA einreisen?
Antworten:
Ich werde die dritte Frage behandeln: Kann Ihre Frau unter diesen Umständen wieder in die Vereinigten Staaten einreisen? CBP sagt
Es heißt auch:
Also ja, Sie können einfach Ihre Heiratsurkunde mitbringen. Ob Schengen damit gehen wird, weiß ich nicht. Aber die Konsulat von Italien hat dies von einer etwas anderen Situation zu sagen:
Ihre Bank hat höchstwahrscheinlich einen öffentlichen Notariatsdienst. Ich kann mir keine Probleme in einer einfacheren Situation vorstellen. Also: achten Sie darauf, das Formular auszufüllen, es wird sagen, dass Sie Ihren Namen wie im Reisepass eintragen müssen. Fügen Sie dazu eine notariell beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde hinzu (machen Sie zwei notariell beglaubigte Kopien und tragen Sie die andere und zeigen Sie sie dem CBP bei Wiedereintritt).
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