Wenn sich jemand für eine freiwillige Ausreise aus Großbritannien entschieden hat und jetzt ein Formular ausfüllt, in dem angegeben wird, dass Sie jemals aus einem anderen Land abgeschoben wurden, kreuzen Sie "Ja" an.
Erscheint dann eine freiwillige Ausreise in den Reiseunterlagen und wird dies als Abschiebung angesehen?
uk
deportation
Cee
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Antworten:
Es ist allgemein bekannt, dass eine freiwillige Rückkehr nicht mit einer Abschiebung und sogar mit einer Entfernung gleichzusetzen ist. Die Antwort von Gayot Fow zum Unterschied zwischen Abschiebung und Abschiebung bietet eine gute Unterscheidung.
Ein weiterer Beweis für diese Unterscheidung ist, dass sie unterschiedliche Strafen haben.
Einwanderungsstraftäter: RFL05, Paragraph 320 (7B) und A320
In Ihrem Fall würde ich mich jedoch vielleicht auf die Seite der Offenlegung irren und JA sagen und eine Erklärung hinzufügen. Mein Grund dafür ist, dass die Frage alle Arten von deportationsähnlichen Ereignissen erfasst, bei denen der Kürze halber alle drei Szenarien nicht aufgezählt wurden. Die goldene Regel ist natürlich, keine freiwilligen Informationen für die Einwanderung bereitzustellen, wenn Sie nicht speziell gefragt werden.
Gleichzeitig halte ich britische Konsularbeamte für sehr intolerant gegenüber jeglicher Form von Täuschung, falscher Darstellung oder scheinbarer Täuschung, und sie sind keine Personen, bei denen versucht werden soll, technische Mittel anzuwenden. Einige besser informierte Personen sind möglicherweise anderer Meinung und ich werde diese Antwort gerne zurückziehen, wenn dies der Fall ist.
Als ich kürzlich von einem Einwanderungsbeauftragten in Heathrow gefragt wurde, ob Sie jemals Probleme mit der Einwanderung hatten , habe ich beschlossen, mit Ja zu antworten, obwohl das einzige Problem, das ich jemals mit der Einwanderung hatte, die Verweigerung eines Visums war. Jemand könnte vernünftigerweise argumentieren, dass die Verweigerung eines Visums zuvor kein Problem mit der Einwanderung darstellt. Ich habe mich jedoch entschieden, nicht das Risiko einzugehen, die Einreise zu verweigern und die Einreise wegen falscher Darstellung zu verbieten.
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