Ich komme aus Indien und bin kürzlich nach Deutschland gereist. Ich hatte ein Visum vom Typ C, das es erlaubte, 9 Tage dort zu bleiben. Ich bin am 6. März 2017 nach Deutschland eingereist und sollte am 14. März 2017 Deutschland verlassen. Aber ich musste am 16. März 2017 abreisen.
Leider wurde mein Flug von Berlin nach Frankfurt bei meiner Rückkehr nach Indien wegen eines Flughafenstreiks in Berlin abgesagt. Die Fluggesellschaft war Lufthansa. Mein Flug von Berlin nach Frankfurt sollte um 07:45 Uhr Berlin verlassen und um 08:55 Uhr Frankfurt erreichen. Mein Anschlussflug nach Chennai verlässt Frankfurt um 10:15 Uhr. Ich erreichte den Berliner Flughafen um 06:30 Uhr und stellte fest, dass mein Flug abgesagt worden war. Sie hatten mich nicht einmal über den Streik informiert, bis ich zu ihrem Schalter am Berliner Flughafen ging.
Wäre ich früher über den Streik informiert worden, wäre ich direkt nach Frankfurt gefahren, um meinen Flug nach Chennai zu erwischen. Sie sagten, es sei für 2 Tage (dh kostenlos) kein Flug von Deutschland nach Indien verfügbar und sie könnten mich nicht in Frankfurt unterbringen. Also bat ich sie, für den nächsten verfügbaren Flug zu buchen, der nach 2 Tagen war. Nach zwei Tagen, als ich den Frankfurter Flughafen von Berlin aus erreichte, wurde ich bei der Einwanderungsbehörde angehalten und sagte, ich sei länger in Deutschland geblieben, als es mein Visum erlaubte.
Ich wurde dann zur Polizeistation gebracht, wo die Polizei mich einer Straftat beschuldigte. 1 Nr. 2 AufenthG. Ich stieg in den nächsten Flug zurück nach Indien und kam zurück. Hier möchte ich 4 Dinge wissen:
- Wird mein Reisepass auf die schwarze Liste gesetzt oder etwas für immer?
- Wird dieses Strafregister jedes Mal angezeigt, wenn mein Reisepass von der Einwanderungsbehörde eines Landes überprüft / geklaut wird?
- Wie soll ich vorgehen, wenn ich ein Visum für andere Länder beantrage? Beispiel: Auf dem Anmeldeformular vor der Ankunft in Hongkong wird eine Frage gestellt, ob eine Person in anderen Ländern jemals überstrapaziert war oder Vorstrafen hatte. Wie soll ich das beantworten?
- Ich plane meinen Master im Ausland zu machen. Werden die Universitäten unter Verwendung meiner Passnummer über den Vorfall informiert?
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Antworten:
Eine Vorstrafe ist kein Problem per se . Es steht außer Frage, dass die Offenlegung auf dem Schengen-Visumantragsformular und kein systematischer Austausch von Strafregistern zwischen Schengen-Ländern erforderlich sind. Einige andere Länder fordern Sie auf, diese oder eine frühere Verweigerung oder Entfernung des Visums offenzulegen, und sind damit strenger. Die Einzelheiten hängen vom jeweiligen Land ab, aber es scheint, dass Sie zumindest entfernt wurden, und das ist oft relevant.
Ein Verbot würde Sie natürlich daran hindern, den Schengen-Raum zu betreten (das ist der Punkt). Sie können wegen eines Verstoßes gegen die Einwanderungsbestimmungen gesperrt werden, ohne für schuldig befunden zu werden. Dies hängt nicht wirklich mit dem Strafregister auf die eine oder andere Weise zusammen. Ich glaube, es gibt einige Anstrengungen, um dies weiter zu harmonisieren, aber die Mitgliedstaaten haben viel Spielraum bei der Entscheidung, ob ein Verbot verhängt werden soll oder nicht. In einigen Ländern führt selbst ein längerer Aufenthalt, bei dem Ihr Visum annulliert und / oder inhaftiert wird und eine Polizeieskorte zu Ihrem Flugzeug führt, nicht immer zu einem Verbot.
Aufgrund der in Ihrer Frage offenbarten Fakten stimme ich @phoog zu, dass Ihr Visum hätte verlängert werden können und sollen, aber die deutschen Behörden sind dafür berüchtigt, Verbote im Vergleich zu anderen Ländern sehr aggressiv zu erlassen. Wenn Sie tatsächlich verboten wurden, ist die Beantragung eines Schengen-Visums sinnlos. Sie müssen zuerst das Verbot aufheben, um eine automatische Ablehnung zu vermeiden, und nur das Land, das das Verbot erlassen hat, kann es aufheben.
Was auch immer der Fall sein mag, Sie würden sicherlich nicht für immer für einen bloßen Aufenthalt auf der schwarzen Liste stehen. Ein Eintrag in das Schengener Informationssystem dauert standardmäßig drei Jahre, aber die Mitgliedstaaten können ihn nach eigenem Ermessen erneuern. IIRC, ein deutsches Verbot ist in der Regel 10 Jahre.
Generell gibt es keine globale Datenbank mit Pässen, Strafregistern oder Einwanderungsgeschichten. Bestimmte Länder haben eine begrenzte Form des Informationsaustauschs, häufig zu nachrichtendienstlichen Zwecken und weniger zu regulären Einwanderungszwecken. Es gibt auch Datenbanken mit gestohlenen Dokumenten und gesuchten Personen (sowohl auf EU-Ebene als auch über Interpol), aber das scheint hier nicht relevant zu sein.
Das Hauptanliegen ist, dass Sie häufig gebeten werden, dieses Ereignis offenzulegen, und wenn Sie darüber lügen, sind Sie vielen unangenehmen Konsequenzen ausgesetzt. Auch ohne Datenbank gibt es viele Möglichkeiten, dies herauszufinden (Stempel in einem Pass, die sich in einem Interview widersprechen, von einem Ex-Freund oder eifersüchtigen Nachbarn informiert werden usw.).
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Nur in Bezug auf Ihre 1. und 4. Frage ist es nicht der Pass, der im SIS aufgeführt wird, sondern die Person . Sie haben biometrische Daten von Ihnen gesammelt und es hilft nicht, einen neuen Pass zu bekommen.
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