Gibt es eine Regel, die besagt, dass das Schengen-Visum nicht länger als 3 Monate im Voraus beantragt werden kann?

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Gibt es eine so allgemeine Regel, dass ein Schengen-Visumantrag für Touristen nicht früher als 3 Monate vor dem ersten Tag der geplanten Einreise gestellt werden kann?

BEARBEITEN. Die ähnliche Frage in Kann ich ein Schengen-Visum 4 Monate vor Reiseantritt beantragen, ist mittlerweile fast 3 Jahre alt und der einzige Referenzlink dort ist defekt. Da sich solche Vorschriften häufig ändern, können alte Antworten schnell ungenau werden.

Dmitri Zaitsev
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@Dorothy Ein 3 Jahre altes Duplikat ist möglicherweise veraltet, siehe Bearbeiten.
Dmitri Zaitsev
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Das Duplikat, auf das verwiesen wird, weist einen fehlerhaften Link auf und zitiert nicht die entsprechende EU-Verordnung.
Gayot Fow

Antworten:

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Die maximale Vorlaufzeit von 3 Monaten für einen Schengen-Antrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Erklärung kommt im Visakodex vor , ist jedoch auf der Übersichtsseite von EUR-Lex besser zugänglich

Ein Visumantrag kann vom Antragsteller oder einem zugelassenen Handelsvermittler frühestens 3 Monate vor dem geplanten Besuch gestellt werden. Bei der Einreichung eines Antrags muss der Antragsteller persönlich erscheinen, es sei denn, auf diese Anforderung wurde verzichtet. Bei der Einreichung eines Antrags muss Folgendes vorgelegt werden:

(Hervorhebung von mir)

Hinweis: Es spielt keine Rolle, ob das berechnete Dreimonatsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Gayot Fow
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Gilt es für alle EU-Länder, nicht nur für Schengen? Ich weiß, dass Irland erlaubt, frühere Anträge als 3 Monate einzureichen, daher bin ich verwirrt.
Dmitri Zaitsev
@DmitriZaitsev Der ROI ist kein Schengen-Mitglied. Die Frage bezieht sich auf die Schengen-Vorschriften.
Gayot Fow
Vielen Dank für die Klarstellung, das Dokument erwähnt verwirrend "EU-Land", aber bei näherer Betrachtung gibt es tatsächlich einen Verweis auf Schengen.
Dmitri Zaitsev
Artikel 9 ist nicht besonders unzugänglich: "Anträge müssen spätestens drei Monate vor Beginn des geplanten Besuchs eingereicht werden."
Phoog