Ermöglicht ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise die spätere Einreise in andere Schengen-Länder, ohne über das ausstellende Land zu gehen?

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Meine Frau hat gerade ein Mehrfachvisum von Frankreich erhalten, das für ein Jahr gültig ist. Unsere erste Reise ist nach Frankreich, dem ausstellenden Land. Meine Frage ist: Müssen zukünftige Reisen auch in Frankreich beginnen, nachdem wir die EU verlassen und zurückgekehrt sind? Oder können wir bei einem späteren Besuch direkt aus den USA nach Griechenland reisen?

Carl
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Vergessen Sie nicht, dass die EU und Schengen unterschiedliche Ländergruppen sind. Viele Länder sind in beiden Ländern vertreten, aber einige sind nur Mitglieder des einen oder anderen Landes.
Hippietrail
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Carl, kannst du bitte deine Erfahrungen posten? Konnten Sie für Ihre nachfolgenden Reisen dasselbe Visum verwenden? Eines der Probleme mit diesen Frage- / Antwortforen ist, dass Leute Fragen stellen, Antworten erhalten und dann vergessen, zurückzukehren und etwas zu posten, das für andere von Nutzen sein könnte. Vielen Dank.

Antworten:

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Sie können problemlos in jedes Land des Schengen-Raums (25 Länder) einreisen. Siehe zum Beispiel diese inoffizielle Schengen-Visa-Website . Das habe ich schon mal persönlich gemacht.

Aus persönlicher Erfahrung ist die deutsche Einwanderung mit dieser Idee jedenfalls nicht wirklich einverstanden. In Frankfurt lehnten sie die Einreise einer Freundin ab, weil sie ihr Visum von der italienischen Botschaft erhalten hatte. Trotzdem ließen sie sie nach ein paar Tränen herein. Moral der Geschichte: Ja, Sie können mit Ihrem Schengen-Visum in jedes Schengen-Land einreisen, unabhängig vom ausstellenden Land.

Nean Der Thal
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Übrigens habe ich heute ein Schengen-Visum von der griechischen Botschaft ausgestellt. Ich werde nach zwei Tagen nach Italien fahren. Ich weiß, dass es in Ordnung ist und ich habe es bereits getan und ich werde es erneut aus Italien bestätigen :)
Nean Der Thal
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Ich ging mit einem von der griechischen Botschaft ausgestellten Schenen-Visum nach Italien und alles ist in Ordnung :)
Nean Der Thal
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In der Regel müssen Sie ein Visum von dem Land erhalten, in dem Sie sich am längsten aufhalten. Wenn Sie ein deutsches Visum beantragen und durch Frankreich einreisen, und Sie die meiste Zeit in Frankreich verbringen, können sie Sie bei der französischen Einwanderung ablehnen. Aber dann kann man manchmal Glück haben, und einige Länder erzwingen diese Regel, und einige nicht ...
guigui42
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Die Quelle sind meine Mitarbeiter (ich arbeite für die französische Botschaft). Die PAF (französische Einwanderungspolizei) kann Ihnen die Einreise verweigern (Um ehrlich zu sein, es kommt selten vor, aber Sie sollten wissen, dass immer ein Risiko besteht). Mit dem gemeinsamen Visum können Sie nur EINMAL innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Guigui42
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@ guigui42 Beachten Sie, dass es sich bei der Frage um ein Visum für die mehrfache Einreise handelt. Die von Ihnen erwähnte Regel ist in diesem Fall nicht ohne weiteres anwendbar. Sie sollten sich einfach für ein Land bewerben, das Sie häufig besuchen möchten.
Entspannter
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Für nachfolgende Reiserouten ist es nicht erforderlich, das Land anzugeben, das das Visum ausgestellt hat.

Ihr Visum kann jedoch für spätere Reisen in den Schengen-Raum ungültig sein. Um gültig zu sein, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Die territoriale Gültigkeit des Visums darf nicht darauf beschränkt sein, ein Land, das Sie besuchen, auszuschließen. Um dies zu überprüfen, schauen Sie oben auf dem Visum nach, wo es für gültig steht. Die meisten Visa sind für die Schengen-Staaten gültig , obwohl sie dies in der Sprache des Landes angeben, das das Visum ausstellt.

  2. Das Visum darf nicht vor Ende Ihrer Reise verfallen. Visa werden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt; Die Daten sind auf dem Visumaufkleber mit den Überschriften von und bis angegeben.

  3. Sie dürfen das Einreiselimit des Visums nicht ausgeschöpft haben. Visa können für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Wenn Sie bereits einmal ein Visum für die einfache Einreise oder zweimal ein Visum für die doppelte Einreise verwendet haben, können Sie es nicht erneut verwenden. Die relevante Überschrift ist die Anzahl der Einträge.

  4. Sie dürfen die erlaubte Aufenthaltsdauer nicht ausgeschöpft haben. Dies ist unter der Überschrift Aufenthaltsdauer angegeben und kann zu Verwirrung führen. Daher sind hier einige Punkte zu beachten:

    • Die Dauer wird in Tagen angegeben. Jeder Teil eines Tages zählt. Wenn Sie also fünf Minuten vor Mitternacht eintreten und fünf Minuten nach Mitternacht abreisen, zählt dies als zwei Tage, obwohl es zehn Minuten waren.
    • Wenn diese Anzahl 89 oder weniger beträgt, müssen Sie die Tage aller Besuche kumulativ zählen. Angenommen, Sie hatten eine Aufenthaltsdauer von 15 Tagen, waren während Ihrer ersten Reise 8 Tage im Schengen-Raum und kommen am 14. Juli zu Ihrer zweiten Reise an. In diesem Fall müssen Sie den Schengen-Raum am oder vor dem 20. Juli verlassen, da Sie noch sieben von den zulässigen 15 Tagen übrig haben.
    • Wenn die Zahl 90 ist (niemals mehr als 90), müssen Sie die Regel 90/180 befolgen . Dies bedeutet, dass Sie für einen Zeitraum von 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage im Schengen-Raum verbringen dürfen. Wenn Ihr Visum länger als 180 Tage gültig ist, können Sie mehr als 90 Tage im Schengen-Raum verbringen, solange Sie das Visum so weit ausbreiten, dass es der Regel entspricht.
phoog
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Meines Erachtens müssen alle Drittstaatsangehörigen der Regel 90/180 folgen. Inhaber von Visa mit einer "Aufenthaltsdauer" von weniger als 90 Tagen müssen sowohl innerhalb dieser Grenze als auch des allgemeinen 90/180-Zählers bleiben (was aufgrund eines kürzlichen Besuchs mit einem anderen Visum erschöpft sein kann).
Henning Makholm
@HenningMakholm Mein Verständnis ist, dass das Visum nicht in erster Linie ausgestellt werden sollte, wenn die vorgeschlagene Reise die 90/180-Regel verletzen würde. Wenn die ausstellende Behörde ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt hat, müssen sich weder der Reisende noch der Grenzbeamte um die Regel kümmern.
Phoog
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x @phoog: Ich stimme zu, dass es nicht oft passieren wird, aber im Prinzip kann es passieren. Angenommen, ein Reisender hat bereits 80 Tage lang ein Visum für die zweifache Einreise, das vom 1. Februar bis 31. Mai gültig ist. Sein Plan ist, 60 Tage im Februar und März und 10 weitere Tage Ende Mai zu bleiben, und das Konsulat hat 10 Tage für höhere Gewalt hinzugefügt auf eigene Initiative. Ende April beantragt er ein neues Visum für eine geplante 20-Tage-Reise im Juni. Dies würde innerhalb der Frist von 90/180 Tagen liegen, es sei denn , er ändert nach Erteilung des zweiten Visums seine Pläne und verbringt 20 Tage im Mai anstelle der ursprünglich geplanten 10 Tage.
Henning Makholm