Meine Frau hat gerade ein Mehrfachvisum von Frankreich erhalten, das für ein Jahr gültig ist. Unsere erste Reise ist nach Frankreich, dem ausstellenden Land. Meine Frage ist: Müssen zukünftige Reisen auch in Frankreich beginnen, nachdem wir die EU verlassen und zurückgekehrt sind? Oder können wir bei einem späteren Besuch direkt aus den USA nach Griechenland reisen?
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Antworten:
Sie können problemlos in jedes Land des Schengen-Raums (25 Länder) einreisen. Siehe zum Beispiel diese inoffizielle Schengen-Visa-Website . Das habe ich schon mal persönlich gemacht.
Aus persönlicher Erfahrung ist die deutsche Einwanderung mit dieser Idee jedenfalls nicht wirklich einverstanden. In Frankfurt lehnten sie die Einreise einer Freundin ab, weil sie ihr Visum von der italienischen Botschaft erhalten hatte. Trotzdem ließen sie sie nach ein paar Tränen herein. Moral der Geschichte: Ja, Sie können mit Ihrem Schengen-Visum in jedes Schengen-Land einreisen, unabhängig vom ausstellenden Land.
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Für nachfolgende Reiserouten ist es nicht erforderlich, das Land anzugeben, das das Visum ausgestellt hat.
Ihr Visum kann jedoch für spätere Reisen in den Schengen-Raum ungültig sein. Um gültig zu sein, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Die territoriale Gültigkeit des Visums darf nicht darauf beschränkt sein, ein Land, das Sie besuchen, auszuschließen. Um dies zu überprüfen, schauen Sie oben auf dem Visum nach, wo es für gültig steht. Die meisten Visa sind für die Schengen-Staaten gültig , obwohl sie dies in der Sprache des Landes angeben, das das Visum ausstellt.
Das Visum darf nicht vor Ende Ihrer Reise verfallen. Visa werden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt; Die Daten sind auf dem Visumaufkleber mit den Überschriften von und bis angegeben.
Sie dürfen das Einreiselimit des Visums nicht ausgeschöpft haben. Visa können für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Wenn Sie bereits einmal ein Visum für die einfache Einreise oder zweimal ein Visum für die doppelte Einreise verwendet haben, können Sie es nicht erneut verwenden. Die relevante Überschrift ist die Anzahl der Einträge.
Sie dürfen die erlaubte Aufenthaltsdauer nicht ausgeschöpft haben. Dies ist unter der Überschrift Aufenthaltsdauer angegeben und kann zu Verwirrung führen. Daher sind hier einige Punkte zu beachten:
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