Niederländischer 5-Jahres-MVV-Reisepass im Herkunftsland 3 Monate gültig

4

Letztes Jahr habe ich ein niederländisches 5-Jahres-MVV-Visum erhalten, bin in die Niederlande gekommen und habe meine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die bis zum Jahr 2021 gültig ist bis um Das Datum wird auf Oktober 2016 festgelegt (wobei meine niederländische Aufenthaltserlaubnis bis August 2021 gültig ist). Ich habe 2 Fragen:

  1. Bedeutet das, dass ich illegal in den Niederlanden lebe?

  2. Wenn ich die EU verlasse, kann ich dann nicht zurückkehren, da ich kein anderes Schengen-Visum habe?

user65180
quelle
OP, der Titel stimmt nicht mit dem Text überein. Ist der Oktober 2016 Datum richtig? Das heißt, Ihr Reisepass ist abgelaufen? Oder läuft es im Oktober aus? 2017 ?
mkennedy
@mkennedy Ich glaube, dass der MVV im Oktober 2016 abgelaufen ist ("heißt das, dass ich bin illegal in den Niederlanden wohnhaft, "Präsens"). Der Grund für "den Reisepass überprüft" ist, dass der MVV dort in Form einer nationalen Visummarke des Typs D eingefügt ist.
phoog
Oh, ich verstehe. Der Visumstempel im Reisepass war bis 10/2016 gültig, während die Aufenthaltserlaubnis bis 2021 gültig ist. Danke, @phoog
mkennedy

Antworten:

5

Die erste Frage gehört an Expatriates , aber die zweite Frage ist wohl hier ein Thema, also werde ich das so beantworten, dass auch die erste Frage angesprochen wird.

Die Antwort ist, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis ersetzt das MVV (weshalb das MVV für so kurze Zeit gültig ist; das niederländische machtiging tot voorlopig verblijf bedeutet "Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt"). Es ist nicht klar, warum Sie glauben, dass es sich um einen "fünfjährigen" MVV handelt.

Das Schengener Grenzkodex stellt ausdrücklich in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b eine Ausnahme von der Visumpflicht fest (Hervorhebung hinzugefügt):

Sie besitzen ein gültiges Visum, sofern dies gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates (5) erforderlich ist. es sei denn, sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum für einen längeren Aufenthalt;

Solange Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist, benötigen Sie kein Schengen-Visum, können in den Schengen-Raum einreisen und wieder aus dem Schengen-Raum ausreisen und leben nicht illegal in den Niederlanden.

phoog
quelle