Befreit mich die deutsche Staatsbürgerschaft von den Vorschriften für die Weiterreise nach Italien? [geschlossen]

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Ich bin Doppelbürger, Deutsche und Amerikaner. Ich reise aus den USA nach Italien. Mein deutscher Reisepass ist abgelaufen. Bin ich von den Weiterreisebestimmungen für die Einreise nach Italien befreit, da ich so lange in Deutschland bleiben kann, wie ich möchte?

Wäre es hilfreich, wenn ich ein Ticket nach Deutschland aus Italien zeigen würde?

user66418
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Problemoffizier
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Welche Weiterreisebestimmungen hatten Sie im Sinn?
Phoog

Antworten:

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Ja. Als deutscher Staatsbürger genießen Sie das Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union.

Mit einem abgelaufenen Reisepass haben Sie jedoch möglicherweise Probleme, dies geltend zu machen. Einige Länder akzeptieren abgelaufene Dokumente offiziell bis zu einem gewissen Punkt, aber ich weiß nicht, ob Italien eines ist, geschweige denn, wie lange sie sie akzeptieren. Sie müssen sich auch um die Fluggesellschaft kümmern.

Es gibt keine ausdrückliche Verpflichtung für Nicht-EU-Besucher, ein Ticket für die Weiterreise zu haben, sondern eine allgemeinere Voraussetzung, um die Mittel zu haben, um sich selbst zu versorgen und zu verlassen, wann sie sollen. Die US-Bürger werden in dieser Hinsicht jedoch in der Regel nicht genauestens unter die Lupe genommen.

Ein Ticket nach Deutschland muss nicht sein: Wenn jemand Ihre deutsche Staatsangehörigkeit akzeptiert, ist es überflüssig, und wenn nicht, hilft es nichts.

Am einfachsten ist es, einen neuen deutschen Pass oder Personalausweis zu erhalten, insbesondere wenn Sie länger als 90 Tage in Italien oder im Schengen-Raum bleiben möchten. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, ist Ihr abgelaufener Reisepass wahrscheinlich in Ordnung.

phoog
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Laut einer deutschen Regierungsseite akzeptiert Italien deutsche Pässe und Personalausweise bis zu einem Jahr nach Ablauf. Sie stellen fest, dass Fluggesellschaften strengere Anforderungen haben könnten.

Zitat:

Anmerkungen: Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit dem letzten Jahr abgelaufen sein .

Übersetzung:

(Schwerpunkt nur Teil)
Reisedokumente mit Ausnahme des vorläufigen Personalausweises sind zulässig, wenn sie für höchstens ein Jahr abgelaufen sind.

om
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Die Fluggesellschaft sollte jedoch einen gültigen US-Pass als Nachweis dafür akzeptieren, dass der Reisende in den Schengen-Raum einreisen darf - das reicht aus, um die Fluggesellschaft vom Haken zu kriegen, und sie wissen, dass es sowieso keine Hin- und Rückflugticket-Anforderung gibt.
Henning Makholm