Ich habe eine 2-jährige Studentenresidenz in Deutschland. Die Residenz endet in ein paar Tagen, also hatte ich gestern einen Termin, um sie zu verlängern. Anstelle einer neuen Residenz habe ich eine Fiktionsbescheinigung erhalten, bei der das dritte Kästchen angekreuzt ist (§ 81 Abs. 4). Ich habe die Fiktionsbescheinigung speziell erhalten, da der Rezensent gefragt hat, ob ich in den nächsten 3 Monaten reisen muss.
Jetzt reise ich in der nächsten Weihnachtspause und weil der nächstgelegene Flughafen zu meinem Wohnort in Frankreich ist (Euro-Flughafen), habe ich dort meine Tickets gebucht. Ich erreiche den Flughafen mit einem Shuttlebus und meine Papiere werden an der französischen Grenze nicht überprüft, damit ich weiß, dass ich den Flughafen erreichen kann. Meine Frage ist, ob ich das Land verlassen und wieder betreten kann, wenn mein Ziel außerhalb der EU liegt.
Antworten:
Timatic, die von Fluggesellschaften verwendete Datenbank, gibt Folgendes an, wenn Deutschland als Ziel festgelegt wird:
Wenn Frankreich als Ziel festgelegt wird (und hierher fliegen Sie auf dem Rückweg), wird dies nicht erwähnt.
Sofern die Check-in-Mitarbeiter am Abflughafen nicht mit der Fiktionsbescheinigung vertraut sind und automatisch davon ausgehen, dass sie für Frankreich gültig ist (ich persönlich habe keine Ahnung, ob dies der Fall ist), beziehen sie sich auf Timatic, und da dieses Dokument in Frankreich nicht erwähnt wird Wird als Ziel festgelegt, wird Ihnen das Einsteigen verweigert.
Daher ist es am sichersten, Ihren Rückflug so umzubuchen, dass Sie auf einen deutschen Flughafen fliegen.
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