Ich habe mich gefragt, ob mir jemand bei der folgenden Frage helfen könnte. Ich habe ein Ticket gekauft New York - Zürich - Wien - Lviv (Ukraine). Ich habe online auf der Schweizer Einwanderungswebsite die folgenden Informationen gelesen (tatsächlich sagt Ihre Website dasselbe aus):
Wenn Sie einen ständigen Wohnsitz in den USA haben (was mein Fall ist), können Sie unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft ohne Transitvisum über Schengen-Flughäfen (ich habe speziell über Schweizer Flughäfen gelesen) reisen.
Ich bin Ukrainer, aber ich habe den alten nicht-biometrischen Pass, der immer noch in Ordnung sein sollte, da ich als ständiger Wohnsitz in den USA ohne Transfervisum über Schweizer Flughäfen reisen kann (ich muss die Schengen-Zone nicht verlassen Der Flughafen.
Auf dem Flughafen von New York wurde mir das Einsteigen verweigert. Ich habe mit 2 Vorgesetzten gesprochen und alle sagten dasselbe: Wenn Sie 2 Transfers in der Schengen-Zone durchführen, müssen Sie ein Transitvisum ohne Ausnahmen haben. Ich habe ihnen 2 Websites gezeigt, einschließlich der Schweizer Einwanderung, und mir wurde gesagt, dass es nicht die Informationen sind, die sie anerkennen würden.
Ich denke immer noch, dass ich Recht hatte und dass Ausnahmeregeln für mich gelten sollten. Am Ende kaufte ich ein weiteres Ticket und vermisste das Weihnachtsessen mit meiner Familie. Wenn Sie Vorschläge haben, helfen Sie bitte!
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Antworten:
Die Fluggesellschaft hat Ihnen zu Recht das Einsteigen verweigert.
Der Flug von Zürich nach Wien ist ein Inlandsflug, dh Sie hätten den Schengen-Raum in Zürich betreten und in Wien verlassen müssen. Hierfür ist ein Visum erforderlich, da Sie nicht als international durch einen der beiden Flughäfen befördert gelten. Sie verbinden einen internationalen Flug mit einem Inlandsflug (Zürich) und anschließend einen Inlandsflug mit einem internationalen Flug (Wien).
Die Ausnahme, die Sie für ständige Einwohner der USA erwähnen, ermöglicht Ihnen den Transit nur, wenn Sie dies tun können, ohne den internationalen Transitbereich des Flughafens zu verlassen. In Ihrem Fall konnten Sie dies nicht tun, daher gilt die Ausnahme nicht.
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