Beachten Sie, dass dies speziell für europäische Flughäfen gilt, wie in der Frage aufgeführt. Es gilt nicht weltweit, wie von @jpatokal angegeben.
Ja , gemäß dieser europäischen Richtlinie :
4.1.3 Screening von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAGs)
4.1.3.1 LAGs, die von Passagieren befördert werden, können in den folgenden Fällen bei der Einreise in die SRA von der Kontrolle mit LEDS-Geräten befreit werden:
a) wenn sich die LAG in Einzelbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 Millilitern oder einem gleichwertigen Wert in einem durchsichtigen wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter befindet, wobei der Inhalt des Plastikbeutels bequem passt und der Beutel vollständig verschlossen ist;
(b) wenn die LAG beim Kauf vor Ort auf der Luftseite des Flughafens in einem speziellen STEB versiegelt ist;
c)
wenn die LAG in einem STEB von einem anderen EU-Flughafen oder einem Luftfahrzeug eines EU-Luftfahrtunternehmens stammt und vor Verlassen des Sicherheitsbereichs des Flughafens in einem speziellen STEB wieder versiegelt wird ;
(d) wenn die LAG lokal mit LEDS-Geräten luftseitig gescreent und dann in einem speziellen STEB versiegelt wird.
LAG: Flüssigkeiten Aerosole und Gele
STEB: Sicherer manipulationssicherer Beutel
Stellen Sie sicher, dass der Duty-Free-Artikel bei OPO in einem STEB versiegelt ist und die Quittung in der Tasche sichtbar ist.