Ich habe mich vor einigen Wochen für eine kanadische eTA beworben, da ich in ein paar Monaten reisen möchte und diese vor dem Kauf der Flugtickets haben wollte. Mir wurde die eTA sofort gewährt.
Bei der Bewerbung habe ich meine einzige Staatsbürgerschaft angegeben und das Feld "Zusätzliche Staatsbürgerschaften" leer gelassen. In der Zwischenzeit erhielt ich durch Einbürgerung eine zweite Staatsbürgerschaft. Auf dem Antragsformular wird erwähnt, dass ich eine neue eTA beantragen sollte, wenn ich den Reisepass ändere, mit dem ich reisen möchte, aber es macht mir nichts aus, den mit meiner ersten Staatsbürgerschaft verbundenen Reisepass zu verwenden.
Soll ich trotzdem eine neue eTA bekommen?
canada
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eta
Mona Paun
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Antworten:
Ich kann bestätigen, dass ich mit meinem ersten Reisepass, dem mit meiner ursprünglichen Staatsbürgerschaft verbundenen, und der ursprünglichen eTA reisen konnte, ohne mich erneut bewerben zu müssen, um die Erlangung einer zusätzlichen Staatsbürgerschaft zu erklären.
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Wie bei vielen anderen ähnlichen Fragen ist die Antwort ein eindeutiges Nein . Solange Sie zum Zeitpunkt des Antrags völlig ehrlich waren , besteht keine Verpflichtung, die Einwanderungsbehörden über wesentliche Änderungen Ihrer Staatsbürgerschaft, Ihres Arbeitsplatzes, Ihres Familienstands, Ihrer Wohnadresse und einer Vielzahl anderer Faktoren zu informieren, die sich zwischen diesen ändern können die Zeit, zu der Sie ein Visum beantragen, und die Zeit, zu der Sie in das betreffende Land reisen. Natürlich können kanadische Einwanderungsbeamte Ihnen alle zusätzlichen Fragen stellen, die sie an der Grenze für angebracht halten, und dort müssen Sie möglicherweise Ihren zweiten Pass offenlegen. Aber was die ursprüngliche ETA-Anwendung angeht, sind Sie zu 100% im klaren.
Genießen Sie Ihren Aufenthalt in Kanada.
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