Ich bin ein US-Bürger, der ein Aufenthaltsvisum für Spanien erhalten hat. Das spanische Aufenthaltsvisum ist 3 Monate gültig (1. Juni bis 1. September). Mit einem solchen Visum können Sie nach Spanien reisen und das Visum in eine einjährige Aufenthaltserlaubnis umwandeln.
Ich reiste am 1. Juni nach Spanien, blieb 10 Tage dort und anstatt das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln, änderte ich meine Meinung über das Leben in Spanien und kehrte stattdessen in die USA zurück. Ich blieb 10 Tage in den USA und fuhr dann mit einem Schengen-Visum nach Deutschland (also nur mit meinem Reisepass).
Ich weiß, dass Sie mit einem Schengen-Visum 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in Schengen-Ländern bleiben können, aber beginnt die Zählung mit dem Tag, an dem ich nach Spanien oder Deutschland eingereist bin?
Kann ich mit anderen Worten 90 Tage oder 90 Tage in Deutschland bleiben, abzüglich der 10 Tage, die ich in Spanien verbracht habe?
Oder vielleicht darf ich im Rahmen des spanischen Aufenthaltsvisums in Deutschland bleiben, und wenn dieses Aufenthaltsvisum abläuft, kann ich im Rahmen des Schengen-Visums weitere 90 Tage bleiben?
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Antworten:
Zeitaufwand in Spanien Ein mit einem spanischen Langzeitvisum (Typ D) oder einer Aufenthaltserlaubnis versehenes Visum gilt nicht für die 90/180-Tage-Uhr. Woanders im Schengen-Raum verbrachte Zeit.
Wenn ich Ihre Geschichte nicht falsch verstehe, bedeutet dies, dass Ihre Reise von Spanien aus nicht in die 90/180-Tage-Berechnung einbezogen wird, sondern die nach Deutschland.
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