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Ich habe das Schengen-Visum beantragt und es wurde mit folgenden Gründen abgelehnt:
Einer oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit, Artikel 2 Absatz 21 der Verordnung (EG) Nr. 2016/399 (Schengener Grenzkodex) oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen Zustände.
1) Ich habe das letzte Schengen-Visum aus Frankreich bekommen und anstatt nach Frankreich einzureisen, bin ich zum ersten Mal nach Holland eingereist und aus Holland zurückgekommen. Da mein Name Abdullah ist und ich in anderen Artikeln gesehen habe, dass dieser Name einige Probleme hat.
2) Ich hatte ein Visum der deutschen Botschaft in meinem alten Reisepass, das meinem Antrag nicht beigefügt war, da ich nur den neuen Reisepass vorlegte.
Bitte führen Sie mich, was soll ich tun? Ich habe einen Monat Zeit, mich erneut zu bewerben. Soll ich mich erneut bewerben und den alten Reisepass beilegen? Soll ich klarstellen: Ich gebe meinen Fehler zu, ein französisches Visum zu haben und nach Holland zu reisen?
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Antworten:
Der angegebene Grund bedeutet, dass mindestens ein Schengen-Land Sie persönlich als Bedrohung ansieht. Das ist viel spezifischer als "Rechtfertigung für den Zweck und die Bedingungen ... war nicht zuverlässig" oder "Absicht zu verlassen ... konnte nicht festgestellt werden". Sie glauben, dass Sie einer Person in einer Datenbank für terroristische Bedrohungen oder Ähnlichem (z. B. einer kriminellen Datenbank) entsprechen.
In jedem Fall hilft eine neue Anwendung nicht, bis dies geklärt ist. Wie Phoog in seinem Kommentar erwähnte, lies die verknüpfte Antwort von Henning und hol dir einen Anwalt.
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