Ich bin Kanadier und eines der Länder für die Befreiung von der Visumpflicht für den Schengen-Raum.
Ich verstehe, dass die 90/180-Tage-Regel auf Ihrem ersten Ankunftsdatum basiert, daher wird der Zeitraum von 180 Tagen von dort aus berechnet.
Wenn ich am 1. Januar 2013 in den Schengen-Raum eintrat und zwei Wochen blieb und dann ging und dann am 1. Juni zurückkehrte und bis zum 30. Juni blieb, hätte ich in diesem Zeitraum von 180 Tagen etwa 1,5 Monate Zeit. Am 1. Juli sollte nun eine neue Frist beginnen, die es mir ermöglichen soll, weitere 90 Tage dort zu sein, bevor ich abreisen muss.
Bin ich darin richtig? Ich glaube, ich stütze mich auf das, was ich hier gelesen habe: Wie funktioniert die Schengen 90/180-Regel?
Aber meine eigentliche Frage ist, muss ich am 30. Juni in einen Nicht-Schengen-Staat abreisen und dann sofort zurückfliegen? Oder kann ich für die neuen 90 Tage einfach in dem Land bleiben, in dem ich bin?
Antworten:
Meine erste Antwort ist möglicherweise ab dem 18. Oktober 2013 falsch, siehe Über Schengen 90/180-Regel . Nach den neuen Regeln ist die geplante Reise nicht mehr möglich, da Sie drei Monate außerhalb des Schengen-Raums bleiben müssten, um einen weiteren dreimonatigen Aufenthalt zu erhalten.
In Anbetracht der im entsprechenden Teil des Handbuchs genannten Gerichtsentscheidung erscheint es in der Tat notwendig, den Schengen-Raum für einige Tage zu verlassen, um nie länger als drei Monate auf einmal zu bleiben. Davon abgesehen scheint Ihre Interpretation korrekt zu sein.Die relevanten Bits:
Vergessen Sie jetzt nicht, dass Ihr Aufenthalt nur für bestimmte Zwecke gelten darf, auch wenn Sie nicht gegen die Dreimonatsregel eines Semesters verstoßen, und Sie nicht berechtigt sind, einzutreten, nur weil Sie dies nicht benötigen ein Visum und habe nicht überschritten. Damit meine ich, dass ein dreimonatiger Aufenthalt und ein erneuter Eintritt zu einer genaueren Prüfung Ihrer tatsächlichen Aktivitäten im Schengen-Raum führen können.
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