Ich bin Schengen-Bürger (und EU- / EWR-Bürger) und nehme ein Sabbatjahr. Ich würde gerne durch Europa reisen und habe mich gefragt, wie lange ich als Tourist in einem der anderen Schengen- / EU- / EWR-Länder bleiben kann (dh ohne als Einwohner zu gelten).
Ich werde in keinem der Länder arbeiten, die ich besuchen werde. Ich möchte mich nur nicht als Einwohner registrieren lassen (z. B. eine Anmeldebescheinigung in Deutschland erhalten) oder eine für Einwohner spezifische Pflicht erfüllen.
Ich erwarte a priori nicht, länger als 90 Tage in einem der Länder zu bleiben, die ich besuchen werde, aber es könnte passieren. Ich weiß, dass es in Schengen keinen Passstempel gibt, also keinen wirklichen Beweis (neben Bahntickets), dass ich länger geblieben bin, aber ich ziehe es vor, die Gesetze einzuhalten.
Ich hoffe, dass es eine allgemeine Regel gibt, die für alle Schengen- (oder EU- / EWR-) Länder gilt, aber falls dies spezifisch ist, bin ich französischer Staatsbürger und beabsichtige, Deutschland für eine lange Zeit zu besuchen.
EDIT: Ich interessiere mich für Regeln in Bezug auf einen der europäischen Bereiche Schengen / EU / EWR, je nachdem, welche zutreffen.
Antworten:
Im Allgemeinen haben Sie als EWR-Staatsangehöriger das Recht, in allen EWR-Ländern zu bleiben , unabhängig davon, wie lange Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. In einigen Ländern werden Sie jedoch gebeten, Ihren Aufenthalt zu melden, auch wenn dieser kürzer als 3 Monate ist . In der EU gelten die gleichen Anforderungen in der Regel auch für die Bürger dieser Länder.
Diese Länder laut EU-Portal für berufliche Mobilität sind:
Obwohl dies nicht ausdrücklich auf der Website angegeben ist, müssen Sie Ihren Aufenthalt in Dänemark nicht melden .
Sie können von dieser Regel ausgenommen sein, wenn Sie zu touristischen Zwecken (wie in der Schweiz) oder für eine kürzere Zeit (weniger als zwei Monate in Deutschland) bleiben.
Manchmal kann es vorteilhaft sein, Ihren Aufenthalt zu registrieren, auch wenn er kürzer als drei Monate ist (z. B. wenn Sie arbeiten oder ein Bankkonto eröffnen möchten).
Bitte beachten Sie, dass dies nur Formalitäten sind und die Länder nach EU-Recht verpflichtet sind, alle Dokumente auszustellen. Dies kann nur in einigen schwerwiegenden Fällen abgelehnt werden (z. B. bei drohender Gefahr für die nationale Sicherheit oder Gesundheit).
Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten benötigen fast alle Mitgliedstaaten eine Registrierung und eine Dokumentation, manchmal sogar kurz nach der Ankunft, wenn Sie länger bleiben möchten.
Im Allgemeinen können Sie nicht ausgeschlossen werden, wenn Sie diese Regeln nicht befolgen, aber es können Geldstrafen verhängt werden.
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Das Schlüssellimit beträgt drei Monate. Es hat nichts mit Schengen zu tun, ist aber Teil des allgemeinen EU-Rechts. Als solches gilt es auch außerhalb des Schengen-Raums (dh für Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Kroatien - und für die Schweiz durch ein gesondertes Abkommen, das bereits umgesetzt wurde, bevor das Land Teil des Schengen-Raums wurde).
Selbst in Ländern, in denen es keine besondere Formalität gibt, sich selbst zu registrieren, gelten Aufenthalte von mehr als 3 Monaten nicht nach denselben Regeln. Sie haben ein sehr starkes Recht, für den Tourismus zu reisen und weniger als 3 Monate zu bleiben, aber kein bedingungsloses Recht, länger als 3 Monate an einem anderen Ort in der EU zu bleiben (siehe diese Antwort auf eine andere Frage für die Rechtsgrundlage für diese Unterscheidung).
In den meisten Ländern müssen Sie für Kurzaufenthalte nichts unternehmen, aber obwohl Sie das Recht haben, andere Länder zu besuchen, verbietet das EU-Recht nicht strikt die Meldepflicht für Ihre Anwesenheit, auch wenn Sie nicht beabsichtigen, eine zu werden Bewohner. Europa.eu bietet hierzu praktische Informationen, aber selbst diese Website (basierend auf Informationen, die von den Mitgliedstaaten selbst übermittelt wurden) ist unvollständig und manchmal vage, sodass es schwierig ist, die Anforderungen von Land zu Land genau zu kennen.
Beachten Sie auch, dass der Wohnsitz häufig durch Absichten und andere Faktoren wie den Ort des „Zentrums Ihrer Interessen“ (Einkommen, Eigentum, Familie…) definiert wird. Der Aufenthalt beginnt also nicht unbedingt nach Ablauf der ersten drei Monate und hängt auch nicht nur von der Aufenthaltsdauer ab.
Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus in Frankreich verkaufen, Ihre Sachen nach Deutschland bringen und dort eine Wohnung mieten, müssen Sie sich innerhalb von ein oder zwei Wochen nach dem Umzug in Ihr neues Zuhause anmelden, auch wenn Sie darauf achten, nie mehr als auszugeben drei Monate im Land. Wenn Sie dagegen ein Haus in Frankreich haben und zwei Monate in einem Hotel in Deutschland bleiben, werden Sie wahrscheinlich nicht als Einwohner betrachtet.
Wenn Sie das Gleiche umgekehrt tun würden (dh nach Frankreich ziehen), müssten Sie sich überhaupt nicht registrieren (da dies in Frankreich überhaupt nicht erforderlich ist), aber Sie würden ab dem Datum, an dem Sie leben, immer noch als Einwohner gelten tatsächlich in das Land eingereist (und könnte zB darauf basierend Steuern zahlen müssen).
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