Mir ist die 90/180-Regel des Schengener Übereinkommens bekannt, wonach ein Inhaber eines Schengen-Visums sich in einem Zeitraum von 180 Tagen nur 90 Tage im Gebiet von Shengen aufhalten darf (unabhängig davon, in welchem Land es sich befindet). Ich bin amerikanischer Staatsbürger und als solcher glaube ich, dass ich kein Schengen-Visum benötige, um in eines der Länder einzureisen, aus denen das Schengen-Abkommen besteht. Abgesehen davon bin ich immer noch auf einen 90-tägigen Aufenthalt in einem beliebigen Land beschränkt, genau wie diejenigen, die ein Schengen-Visum haben. Dies ist jedoch meine Frage:
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Zulage für einen amerikanischen Staatsbürger für einen 90-tägigen Aufenthalt nur in dem Land gilt, in dem ich mich aufhalte, ODER ob sie wie das Schengen-Visum für den gesamten Schengen-Raum gilt. Zum Beispiel: könnte ich für maximal 90 Tage nach Frankreich (das Teil des Schengen-Raums ist) einreisen und dann für eine neue 90 nach Deutschland (das ebenfalls Teil des Schengen-Raums ist) reisen -tägiger Zeitraum?
Dies wäre natürlich mit einem Schengen-Visum nicht möglich, da der Schengen-Raum in Bezug auf das Schengen-Visum grundsätzlich als ein vereinigtes Land auftritt. Gilt das auch für die amerikanische Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen? Oder kann ich 90 Tage in den einzelnen Ländern bleiben?
Antworten:
Die gleichen Regeln gelten für Amerikaner oder andere Staatsangehörige, die kein Visum benötigen. Sobald Sie in einen Schengen-Mitgliedstaat eingereist sind, zählt der Zähler die 90 von 180 Tagen.
Von der offiziellen Website der Europäischen Kommission
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Was die Schengen-Regeln angeht, macht es absolut keinen Unterschied, wie @MeNoTalk bereits erklärt hat. Alles, was Sie über die 90/180-Regel für Visuminhaber lesen, gilt auch für Sie.
Interessanterweise gibt es keine separaten Regeln für Personen, die kein Visum benötigen. Die Visumpflicht wird in Artikel 5 des Schengener Grenzkodex über „Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige“ durch eine einzige Zeile festgelegt .
Der Rest des Artikels (einschließlich der Bestimmungen über Reisedokumente, Aufenthaltszweck, Unterhaltsmittel, Höchstaufenthalt usw.) gilt uneingeschränkt, unabhängig davon, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.
Beachten Sie, dass Sie für Kurzaufenthalte kein Visum benötigen, was sich auch direkt aus dieser Bestimmung in der Verordnung ergibt. Einzelne Schengen - Staaten können keine zusätzlichen Beschränkungen auferlegen (Polen könnte versucht sein, weil sie im Gegensatz zu anderen Schengen - Staaten immer noch nicht vom US - Programm zur Befreiung von der Visumpflicht erfasst sind), es sei denn, sie dürfen dies ausdrücklich durch die Verordnung tun (das ist das Gesetz) Fall für Flughafentransitvisa).
Darüber hinaus gibt es einige funky Regeln, die auf früheren bilateralen Abkommen (insbesondere zwischen Australien und einigen Schengen-Ländern) und den von @cpast erwähnten Visaerleichterungsabkommen basieren, aber alles, was für US-Bürger strittig ist.
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