Eine amerikanische Staatsbürgerin lebt in Großbritannien und ist seit ihrer Ankunft nicht mehr gefahren. Sie hat lange genug in Großbritannien gelebt, um sich nicht mehr als Besucherin zu qualifizieren, die mit ihrem amerikanischen Führerschein in Großbritannien fahren darf.
Sie möchte Frankreich für einen kurzen Urlaub besuchen. Würde sie in Frankreich mit ihrem aktuellen und gültigen amerikanischen Führerschein fahren dürfen?
Beginnt die vorübergehende Erlaubnis für Besucher, mit ihrem einheimischen Führerschein zu fahren, bei einem Besuch in verschiedenen EU-Ländern von vorne? Oder gilt diese Zulage für die gesamte EU und nicht für die einzelnen Länder?
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Alle Regeln für Nicht-EU-Lizenzen sind weiterhin länderspezifisch festgelegt. Der Hauptteil der EU-Gesetzgebung in Bezug auf Führerscheine ist die Richtlinie 2006/126 / EG und sagt absolut nichts über die Gleichwertigkeit oder Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen aus.
Im Falle Frankreichs sind die einschlägigen Vorschriften in den Bedingungen für die Aufklärung und den Austausch der Bedingungen für die Durchführung des Aufenthalts in Europa festgelegt, in denen die Wirtschaft in Europa festgelegt ist européen .
Die einjährige Verzögerung läuft ab dem Moment, in dem jemand in Frankreich ansässig wird, nicht in der EU:
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Lizenz von dem Land ausgestellt wurde, in dem der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung der Lizenz seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte (Ziel ist es sicherzustellen, dass französische Einwohner nicht ins Ausland gehen, um eine Lizenz zu erhalten ein Fahrverbot oder eine andere Anforderung französischer Führerscheine zu umgehen). In der Praxis müssen Sie als Staatsbürger des Landes, das Ihre Lizenz ausgestellt hat, Folgendes nicht nachweisen:
(Der Text lautet "Ausländer, die nur die Staatsbürgerschaft des Staates besitzen, der die Genehmigung erteilt hat". Wenn Ihre Freundin jedoch ihren US-Pass und die Lizenz vorlegt, bezweifle ich, dass sie um etwas anderes gebeten wird.)
Beachten Sie, dass die Lizenz grundsätzlich in französischer Sprache oder mit einer beglaubigten französischen Übersetzung versehen sein muss.
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Ich bin nicht davon überzeugt, dass es dafür eine allgemeine Regel gibt, die für alle EU-Mitglieder gelten könnte, da verschiedene Mitgliedsländer unterschiedliche Regeln und Ausnahmen haben. Die EU ist keine Ansammlung von Staaten wie die USA.
In Ihrem speziellen Fall glaube ich nicht, dass sie ihre amerikanische Lizenz verwenden darf. Nach den französischen Lizenzrichtlinien kann eine Lizenz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bis zu 12 Monate lang verwendet werden und muss die folgenden Anforderungen erfüllen
Aufgrund Ihrer Frage denke ich, dass Punkt 2 nicht erfüllt werden konnte.
Außerdem wäre Punkt 3 ein Problem, es sei denn, Sie haben eine internationale Fahrerlaubnis http://www.aaa.com/vacation/idpf.html
Obwohl mir bekannt ist, dass sich die obige Webseite auf den Umzug nach Frankreich bezieht, kann ich keine anderen Besuchsregeln erwähnen, daher denke ich, dass sie unter dieselbe Kategorie fallen, wie eine solche Reise per Definition unter einem Jahr liegen würde.
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