Ich bin US-Staatsbürger mit doppelter italienischer Staatsbürgerschaft und reise über 6 Monate in Europa. Ich werde Italien als Hauptaufenthalt einrichten, obwohl mein Mann (US-amerikanischer Staatsbürger) keine italienische Staatsbürgerschaft besitzt. Wir wollen 6 Monate bis ein Jahr in ganz Europa reisen. Meine Frage ist, was sind die Regeln für ihn? Benötigt er ein Visum für einen längeren Aufenthalt oder kann er sich mir anhängen (ich habe einen EU-Pass), seit wir verheiratet sind?
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Antworten:
Der Grund für die Verzögerung bei der Beantwortung dieser Frage ist, dass nicht bekannt war, ob die europäischen Freizügigkeitsrechte gelten würden, da ein Land die Familienangehörigen seiner eigenen Bürger restriktiver behandeln kann. Zu den Ländern, in denen dies geschieht, gehören das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Deutschland.
Offensichtlich unterscheidet Italien nicht zwischen Nicht-EU-Familienmitgliedern italienischer Staatsbürger und Nicht-EU-Familienmitgliedern nicht-italienischer EU-Bürger. Zumindest behandeln sie Familienmitglieder italienischer Staatsbürger nicht restriktiver als die anderer EU-Bürger.
Die italienische Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie wendet ihre Bestimmungen auf Familienangehörige italienischer Staatsbürger an, wenn ihre Bestimmungen weniger restriktiv sind als die ansonsten geltenden:
Übersetzung:
Quelle: http://www.esteri.it/mae/normative/normativa_consolare/visti/d_lgs_30_2007.pdf
Siehe auch http://www.esteri.it/mae/en/ministero/servizi/sportello_info/domandefrequenti/sezione_visti_entrare_in_italia.html , das die folgende Frage und Antwort enthält:
Dies bedeutet eindeutig, dass Sie von den EU-Bestimmungen zur Freizügigkeit profitieren können.
Als US-Bürger benötigt Ihr Ehemann kein Visum für die Einreise nach Italien, benötigt jedoch eine Aufenthaltserlaubnis, um länger als 90 Tage in einem EU-Land zu bleiben. Er sollte daher einen in Italien beantragen, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten. Wenn Sie jedoch durch Europa reisen, dürfen Sie sich nicht länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in einem Land aufhalten. Daher ist es möglicherweise in Ordnung, wenn er keine Aufenthaltserlaubnis beantragt. So wie es in Frankreich eingerichtet ist, ist es sicherlich nicht sinnvoll , einen Antrag zu stellen, wenn Sie nur 4 oder 6 Monate dort sein werden.
Wenn Sie sich entscheiden, die Formalitäten für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten zu erledigen, können Sie die Informationen unter http://www.poliziadistato.it/articolo/10930-European_Union_citizens einsehen :
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