Angenommen, jemand mit der 90 von 180-Regel verlässt Schengen am 90. Tag.
Dann, weniger als 90 Tage später, haben sie einen Flug mit einem oder mehreren Zwischenstopps in einem Schengen-Land.
Wird es gezählt, wenn es dasselbe Flugzeug ist? Flugzeugwechsel?
Was ist, wenn es über Nacht ist, Sie aber den Flughafen nicht verlassen?
Wie berechnet man Aufenthalte anhand der 90/180-Visaregeln? bezieht sich, erwähnt aber nicht ausdrücklich Zwischenstopps. Wenn Sie nicht aus dem Flugzeug steigen, schaut wohl niemand auf Ihren Reisepass. Aber auf einem Nicht- Schengen-Flughafen musste ich das Flugzeug wechseln, musste aber zuerst die Passkontrolle durchlaufen, Gepäck abholen und das Gepäck erneut überprüfen.
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Antworten:
Es ist eigentlich sehr einfach, es gibt keine komplexen Regeln, wie man Zeit hält, was zählt oder nicht oder so etwas. Jedes Mal, wenn Sie eine Außengrenze überschreiten, sollten Sie einen Stempel mit einem Datum erhalten. Der Tag, an dem Sie einen Einreisestempel erhalten haben, der Tag, an dem Sie einen Ausreisestempel erhalten haben, und jeder Tag zwischen ihnen zählt jeweils als ein Tag für das 90-Tage-Limit.
Wenn Sie also sofort oder am selben Kalendertag ein- und aussteigen, zählt dies als ein Tag, unabhängig davon, ob es sich um einen Tagesausflug, eine Besorgung, einen Zwischenstopp oder was nicht handelt. Wenn Sie 1 Stunde vor Mitternacht einreisen und 2 Stunden später abreisen, zeigt Ihr Reisepass zwei Tage Aufenthalt im Schengen-Raum an.
Auf der anderen Seite spielt es keine Rolle , ob Sie Transit ohne Verlassen der Transitlounge / des „internationalen“ Bereichs des Flughafens durchführen können (und große europäische Flughäfen sind so eingerichtet, dass dies in vielen Fällen möglich ist). Sie müssen (müssen) keine offizielle Grenzkontrolle durchlaufen oder in den Schengen-Raum zugelassen werden und erhalten keinen Stempel, sodass Sie keine Tage zählen müssen. Wenn Ihre Route jedoch einen Flug zwischen zwei Schengen-Flughäfen beinhaltet oder Sie irgendwie „landseitig“ fliegen müssen, müssen Sie die Grenzkontrolle durchlaufen und einen Stempel erhalten.
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