Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis (Finnland), die gültigen Tage laut Erlaubniskarte sind bis zum 30. Juni 2016. Ich habe meine SSN abgemeldet und bin im Oktober 2015 aus Finnland ausgezogen. Jetzt möchte ich nach Deutschland, Italien und Italien reisen Schweiz für eine Woche (3. Juni - 11. Juni) für die Freizeit.
Kann ich diese Reise mit derselben Aufenthaltserlaubnis durchführen? Oder wird das ein Problem sein?
Antworten:
Ich kann nicht für ein finnisches Schengen-Visum sprechen, aber ich habe das gleiche getan, als ich in Deutschland gearbeitet habe. Ich erhielt ein Arbeitsvisum vom Typ 'D', mit dem ich innerhalb der Schengen-Länder reisen durfte. Ich beendete meine Anstellung früher als ich dachte und ging zurück nach Großbritannien. Ich beschloss, mit dem gleichen Visum wieder nach Berlin zurückzukehren. Ich durfte ohne Probleme rein. Der Einwanderungsbeamte stellte mir keine Frage. Ich habe das zweimal gemacht und hatte keine Probleme.
Meine Freundin war in der gleichen Situation und der Einwanderungsbeamte fragte sie, was sie dort mache und sie antwortete einfach, dass sie geschäftlich da sei und kein Problem habe.
Dies bedeutet nicht, dass es für alle gleich wäre. Am besten erkundigen Sie sich bei der Botschaft Ihres Einstiegspunkts.
quelle