Ich bin Inhaber des Reisedokuments der UN-Konvention von 1951, das von Malta - einem EU-Land - ausgestellt wurde. Ich bin seit vielen Jahren im Schengen-Raum unterwegs. In einer Woche fahre ich für eine Woche nach Dänemark und im August auch für eine Woche nach Spanien. Mein Kongress-Reisedokument läuft jedoch Ende Oktober aus.
Ich habe online recherchiert und weiß, dass es als EU-Bürger in Ordnung ist, in ein anderes Schengen-Land zu reisen, solange der Reisepass noch bis zum letzten Tag gültig ist (es gilt keine 3/6-Monats-Regel). Ich weiß jedoch nicht, ob dies auch für ein von einem EU-Land ausgestelltes Reisedokument gilt.
Gibt es da draußen einen Experten, der mir bitte eine endgültige Antwort geben kann?
Antworten:
Die kurze Antwort lautet: Es scheint, dass Sie in Ordnung sind.
Es ist schwierig, das Gegenteil zu beweisen, da die Gültigkeit dieses Dokuments an keiner Stelle detailliert ist.
Bei der Durchsuchung von EU-Botschaftswebsites und EU-Rechtsdokumenten geben alle an , das Dokument anzuerkennen , aber nur wenige geben an, welche Gültigkeit für den Fall akzeptiert wird, dass Sie kein Visum benötigen. Dänemark kümmert sich zum Beispiel nur darum, dass Sie einen legalen Wohnsitz in Malta haben. Italien betrachtet dies als einen Reisepass.
Belgien erwähnt, dass es nur gültig sein muss.
Gemäß dem Übereinkommen von 1951 garantiert Ihnen das Reisedokument das Recht, während der gesamten Gültigkeitsdauer in das ausstellende Land, in diesem Fall nach Malta, zurückzukehren.
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