Ich flog von Kiew über München und Frankfurt in die USA. In Kiew wurde mir eine Anmeldung für den Flug durch einen Flughafenbeamten verweigert, da kein Schengen-Visum vorhanden war. Ich hatte auch nur eine Handgepäcksprache, kein Einchecken. Ich legte meine Green Card vor, aber er sagte, es sei egal. Ich musste ein weiteres teures Ticket direkt in die USA kaufen. War das eine korrekte Handlung des Beamten?
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Antworten:
Auf Ihrer vorgeschlagenen Reiseroute hätten Sie die Einwanderung und den Zoll in München abwickeln müssen, bevor Sie zu Ihrem Inlandsflug nach Frankfurt gewechselt und dort die Ausstiegskontrollen für Ihren Flug in die USA durchlaufen hätten. Wenn Sie kein Schengen-Visum haben oder nicht von einem Visum befreit sind, wurde Ihnen die Einreise nach München verweigert, und die Fluggesellschaft hat zu Recht die Einreise verweigert.
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Ihre Green Card bedeutet nichts, wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, für dessen Einreise ein Visum erforderlich ist, wäre Ihnen in München die Einreise verweigert worden. Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, für das kein Schengen-Visum erforderlich ist, sollten Sie den Flug zugelassen haben und in München einen Schengen-Stempel erhalten haben.
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Grundsätzlich sollte Ihre Reiseroute lauten:
Stadt 1 (Land A) - Stadt 2 (Land B) - Stadt 3 (auch Land B) - Stadt 4 (Land C)
Beachten Sie, dass sich Stadt 2 und Stadt 3 im selben Land befinden. Jedes Land, das ich kenne, hat ziemlich milde Gesetze, wie man von einem Ort innerhalb dieses Landes zum anderen fliegt. Sie gehen davon aus, dass diese Art von Flug von Einheimischen der Stadt 2 oder 3 stark für Inlandsreisen genutzt wird. Das Verfahren, um an einem teilzunehmen, besteht im Grunde darin, einzuchecken, Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen, damit Sie keine Waren befördern, die in Flugzeugen nicht erlaubt sind, zum Gate zu gehen, zu bestätigen, dass Sie immer noch dieselbe Person sind (z. B. Bordkarte), zu fliegen. Wenn Sie auf der anderen Seite ankommen, müssen Sie nur das Flugzeug und dann den Flughafen verlassen - kein Zoll, keine Einwanderung, weil Sie sich noch im selben Land befinden.
Internationale Flüge, wie die erste und dritte Etappe Ihrer Reise, sind in der Regel [1] eine ganz andere Geschichte. Bei der Einreise in das andere Land wird in der Regel eine Einwanderungskontrolle durchgeführt. Auch hier möchte jedes Land, das ich kenne, wissen, wer einreist, und behält sich das Recht vor, bestimmte Parteien an ihrer Grenze abzulehnen. Ein Teil dessen, was eine souveräne Nation ausmacht: die Fähigkeit zu kontrollieren, wer Ihre Grenzen überschreitet.
Da dies ein wesentlicher Unterschied ist, werden internationale Flüge und Inlandsflüge innerhalb eines Flughafens häufig physisch getrennt. Sie befinden sich an verschiedenen Toren, manchmal an verschiedenen Terminals. In der Regel wird es keine Vermischung von internationalen und inländischen abfliegenden Reisenden geben - dazu gehören auch internationale und inländische Transferpassagiere , wie Sie es wären. [2]
Wenn Sie all dies auf Ihre Reiseroute anwenden, möchte jedes Land, das ich kenne, dass Sie die Einwanderung in Stadt 2 durchlaufen, da Sie jetzt in Land B einreisen. Sie werden in einen inländischen Teil des Flughafens umsteigen, bevor Sie Ihren zweiten Flug antreten. Wenn Ihr zweiter Flug in Stadt 3 ankommt, können Sie die letzte Etappe Ihrer Reise einfach ignorieren und in Land B bleiben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie nur Handgepäck tragen.
Um in den Flug nach Stadt 3 einsteigen zu können , müssen Sie offiziell [3] in Land B einreisen - über die erforderlichen Voraussetzungen (Visum) verfügen und vom diensthabenden Einwanderungsbeamten in Stadt 2 einreisen dürfen. Sie werden dies überprüfen es und stempeln Sie in. Drüben in Stadt 3 müssen Sie wieder offiziell [3] Land B verlassen, bevor Sie Ihren dritten Flug besteigen. Daher muss Ihnen die Einreise in Land B gesetzlich gestattet sein.
Es liegt in der Pflicht und Verantwortung der Fluggesellschaft, beim Check-in zu überprüfen, ob Sie tatsächlich in alle Länder einreisen dürfen, in die Sie während Ihrer Reiseroute einreisen. Dazu bestätigen sie, dass die Gültigkeit Ihres Reisepasses den erforderlichen Kriterien entspricht und dass ein erforderliches Visum vorhanden ist . Manchmal beinhaltet dies auch das erforderliche Transitvisum, selbst wenn Sie auf der Luftseite bleiben und niemals offiziell in ein Land einreisen, durch das Sie transferieren. Wenn die Fluggesellschaft keine angemessenen Kontrollen durchführt und Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, muss sie Sie dorthin zurückbringen, woher Sie gekommen sind, und sie müssen möglicherweise eine Geldstrafe zahlen. Das wollen sie vermeiden. Daher führen sie diese Überprüfungen durch und gehen auf Nummer sicher.
In Ihrem Fall befindet sich Ihr Hausbein in Deutschland. [4] Sie benötigen entweder einen Reisepass, mit dem Sie visumfrei nach Deutschland reisen können, oder Sie benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Ein Transitvisum reicht nicht aus! Wenn Sie Inhaber mehrerer Pässe sind, muss Ihnen nur einer die Einreise nach Deutschland ermöglichen, da bei der Einwanderung niemals alle Pässe abgefragt werden, die eine Person besitzt (immer nur einer). Ich gehe davon aus (aber wir wissen nicht, bis Sie Ihre Staatsbürgerschaft in die Frage eintragen), dass Sie kein Staatsangehöriger eines Landes sind, dessen Einwohner visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen (da Sie von der Fluggesellschaft abgelehnt wurden, was bei einem niemals passieren sollte 'guter' Reisepass). Und ich gehe auch davon aus, dass Sie kein entsprechendes Visum haben - dasselbe Argument.
Eine US Green Card ist kein Reisepass. Es ist kein offizielles Staatsbürgerschaftsdokument und kann daher nicht verwendet werden, um festzustellen, ob Sie nach Deutschland einreisen dürfen oder nicht. Das Halten einer Green Card ist für alle Strecken Ihres Fluges bis auf die letzte völlig irrelevant.
Anmerkungen:
[1]: Die bekannteste (aber nicht die einzige) Ausnahme von dieser Unterscheidung zwischen international und national ist der Schengen-Raum. Für die Zwecke und Zwecke dieser Antwort kann der Schengen-Raum als ein einziges Makroland betrachtet werden, obwohl dies nicht das völlig richtige Bild ist. Auf Intra-Schengen-Flügen gibt es jedoch keine Passkontrollen, und sie starten in der Regel in denselben Bereichen von Flughäfen wie inländische, häufig unter Verwendung genau derselben Flugsteige.
[2]: Beachten Sie, dass es für internationale und inländische ankommende ( nicht umsteigende) Passagiere sehr gut möglich ist, sich zu vermischen, nachdem erstere die Einwanderungskontrolle durchlaufen haben. Dies ermöglicht einen einzigen Satz Gepäckausgabebereich und damit eine einfachere Anordnung des Flughafengebäudes.
[3]: Formale Bedeutung , einen offiziellen Prozess zu durchlaufen, einen Prozess technisch nicht zu durchlaufen, ohne ihn tatsächlich zu tun.
[4]: Wie oben angedeutet, gehört Deutschland zum Schengen-Raum. Ein Visum "für Deutschland" ist daher immer das entsprechende Schengen-Visum. Und tatsächlich wäre die Idee dieselbe gewesen, wenn Sie eine Route Kiew - München - Paris - USA gewählt hätten. Kiew - München - London - USA hätte wahrscheinlich funktioniert (laut der Antwort von Phoog befreit Sie eine Green Card von der Anforderung, ein Schengen-Transitvisum zu erwerben. Sie müssen jedoch weiterhin sicherstellen, dass Sie London durchqueren können - und das kann es auch funktioniert nur, wenn es nur ein Flughafen in London ist).
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Ihre Green Card berechtigt Sie zu einer Befreiung von der Verpflichtung, ein Flughafentransitvisum zu besitzen. Diese Visa gelten jedoch für Reiserouten, für die keine Passkontrollen im Schengen-Raum erforderlich sind. Ihre Reiseroute beinhaltete einen internen Schengen-Flug, sodass Sie die Passkontrolle durchlaufen mussten, sodass Sie ein reguläres Schengen-Visum benötigten, für das eine Green Card keine Befreiung zulässt.
Die Fluggesellschaft hat daher zu Recht das Einsteigen verweigert.
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Da Sie von München nach Frankfurt fliegen, müssen Sie vom internationalen Raum in den EU-Raum gelangen und ja, dafür müssen Sie in die EU einreisen, daher ist ein Schengen-Visum erforderlich.
Dann würden Sie in Frankfurt das Land wieder verlassen und sich von den TSA-Beamten überprüfen lassen, bevor Sie in den Flug in die USA einsteigen. Auch haben Sie bereits die Sicherheit überprüft, werden Sie wieder erhalten überprüft, in München und Frankfurt am Main, seit Sie werden in die EU und zurück zu übertragen. Und ja, man könnte zB auch ohne weitere Kontrolle in München oder Frankfurt weglaufen.
Anders wäre es, wenn Sie einen Direktflug von München in die USA hätten, da Sie den internationalen Raum nicht verlassen müssten.
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