Ich habe eine einjährige Aufenthaltserlaubnis aus einem Schengen-Land, die jetzt abläuft. Nach Ablauf möchte ich meine 90/180 Tage Gültigkeit als Tourist erhalten oder so schnell wie möglich hierher zurückkehren.
Ich verstehe, dass das touristische Kurzaufenthaltsschema auf dem 90/180-Tage-Schalter basiert. Aber was passiert, wenn mein vorheriger Aufenthalt nicht Tourismus, sondern Wohnsitz war (als Suchjahr)? Würde das nicht bedeuten, dass ich den Schengen-Raum schnell verlassen und wieder betreten kann, um meinen Touristenaufenthalt zu aktivieren?
Gibt es auch eine Möglichkeit, diesen Aufenthaltszweck zu ändern, ohne den Schengen-Raum zu verlassen?
Antworten:
In den Regeln für den Wechsel vom EWR-Einwohner zum Schengen-Touristen ist nichts ausdrücklich festgelegt, außer dass Sie einen Reisepass benötigen, der die visumfreie Einreise ermöglicht. Ich habe Anfang dieses Jahres einen Kurs in Schengen besucht und die Ausbilderin (Elspeth Guild) gefragt, was sie Kunden in dieser Situation geraten hat. Siehe unten...
Ja, dies ist die empfohlene Strategie. Auf diese Weise können Sie Ihr Aufenthaltsvisum abschließen und bei jedem Schritt einen neuen Aufenthalt als kurzfristiger Besucher mit entsprechenden Unterlagen beginnen.
Dies hängt vom Gastland ab und davon, ob eine Richtlinie für einen „ In-Country-Wechsel “ vorhanden ist. Wenn sie die richtigen Passstempel enthalten, aus denen hervorgeht, dass Sie Ihr Aufenthaltsvisum nicht überschritten haben, ist dies in Ordnung.
Im Internet finden Sie anekdotische Beweise dafür, dass beide Strategien funktionieren und dass ein „impliziter Wechsel“ (dh wenn es keine eindeutigen Hinweise auf eine Statusänderung gibt) einen unnötigen Ausstieg / Wiedereintritt nur zur Erfüllung einer Formalität vermeidet. Ihre Wahl hängt also letztendlich von Ihrem eigenen Appetit auf eine klare Papierspur ab.
Beachten Sie auch, dass wir hier viele Fragen / Antworten haben, die erklären, dass die für ein Aufenthaltsvisum aufgewendete Zeit nicht mit der Schengen-90/180-Tage-Zählregel gerechnet wird und dies für Sie gilt. Ihre Schengen-Uhr wird mit den vollen 90 Tagen aktiviert, unabhängig davon, ob Sie das Land verlassen oder wieder betreten oder einen Länderwechsel vornehmen . Dieser Aspekt Ihrer Frage wird in den Regeln ausdrücklich angegeben.
Der Schengener Grenzkodex ist hier .
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Es sieht so aus, als ob der Schengener Grenzkodex im März 2016 aktualisiert wurde. Es scheint also, dass der relevante Text nicht in Artikel 6 Absatz 2 (und nicht in Artikel 5 Absatz 1a) enthalten ist.
Hier ist der Link zum aktualisierten Grenzcode: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32016R0399
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Nach Ablauf Ihrer Schengen-Aufenthaltserlaubnis können Sie den Schengen-Raum 90 Tage lang mit einem Visum oder einem visumfreien Pass besuchen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie den Schengen-Raum verlassen, bevor Sie dies tun. Die einschlägige Verordnung ist der Schengener Grenzkodex und insbesondere Artikel 5:
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