Meine Freundin ist eine mexikanische Passinhaberin.
Sie hat für ihre Master in den Niederlanden studiert und besitzt eine Aufenthaltskarte / Erlaubnis aus den Niederlanden (das Ablaufdatum auf der Karte lautet 1. Dezember 2016).
Sie lebt derzeit bei mir in Berlin und hat bereits ihre Tickets für den Rückflug nach Mexiko am 30. November 2016 (1 Tag vor dem "Ablaufdatum" auf ihrer niederländischen Aufenthaltskarte).
Sie erhielt gestern (2. November 2016) eine E-Mail von ihrer Universität in den Niederlanden, dass ihr Status dem IND (Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst der Niederlande) mitgeteilt wurde und dass ihre Aufenthaltskarte ungültig ist, da sie keine Studentin mehr an der Universität ist Ab dem 1. September 2016 (wir haben beide im August / September 2016 unseren Abschluss gemacht) spielt es keine Rolle, welches "Ablaufdatum" auf ihrer Aufenthaltskarte angegeben ist. Technisch gesehen lebt sie seit zwei Monaten illegal mit mir in Berlin!
Meine Frage ist: Gibt es ein Problem, wenn sie in Berlin (am 30. November 2016) die Grenz- / Passkontrolle durchläuft?
Ich verstehe, dass mexikanische Staatsangehörige 90 Tage in 6 Monaten Touristenaufenthalt in Schengen genießen, aber dieser Zeitraum beginnt nicht automatisch, nachdem Ihre langfristige Aufenthaltserlaubnis oder Ihr Visum abgelaufen ist. Es ist also notwendig, dass sie den Schengen-Raum (sagen wir Großbritannien) verlässt und vor ihrem Flug aus Berlin wieder als Touristin einreist.
Edit 1: Schneller Vorlauf bis 30. November 2016 Freundin konnte Deutschland problemlos verlassen. Der Passkontrollbeamte versah ihren Pass mit einem Ausreisestempel, doch dann wurde der Flug abgesagt. Sie blieb noch eine Nacht in einem Hotel und startete schließlich am 1. Dezember 2016 um 23.30 Uhr (30 Minuten vor Ablauf ihrer RP) von Köln. Ich habe auch gelernt, dass die Passkontrolle in diesen Angelegenheiten flexibel ist. Sie sagten ihr, dass sie sie fliegen lassen würden, wenn der Flug für den nächsten Tag erneut abgesagt worden wäre (wenn ihre RP "visuell" ungültig gewesen wäre).
Antworten:
Wenn Sie sich irren, müssen Sie den Schengen-Raum nach Ablauf des nationalen Visums nicht mehr betreten. Nach dem Schengener Grenzgesetz :
Der Status Ihrer Freundin als Staatsbürgerin eines Annex-II-Landes würde also unmittelbar nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis ausgelöst. Sie kann daher nach dem 1. September 90 Tage im Schengen-Raum bleiben.
Nein , am Grenzübergang gibt es kein Problem. Stellen Sie einfach sicher, dass Ihre Freundin ihre Aufenthaltserlaubnis vorlegt, um ihren früheren Status als Langzeitbewohnerin zu überprüfen.
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