Eine aktuelle Frage lautete, was passieren würde, wenn versucht würde, den Schengen-Raum mit einer ungültigen Aufenthaltserlaubnis zu verlassen. In dieser besonderen Situation war die betreffende Person Staatsangehörige eines Anhang-II-Landes, so dass es für sie legal war, nach dem Ablaufdatum zu bleiben.
Was würde jedoch passieren, wenn eine Person, die nicht in Anhang II aufgeführt ist, mit einer Aufenthaltserlaubnis in den Schengen-Raum einreisen oder diesen verlassen wollte, die gültig schien , aber tatsächlich im ausstellenden Land für ungültig erklärt wurde? Gibt es eine zentrale Datenbank mit Genehmigungen, nach denen die Grenzschutzbeamten suchen könnten?
Natürlich wird das ausstellende Land Zugang zu diesen Informationen haben, aber was ist mit anderen Mitgliedern des Schengen-Raums? Da es sich bei dieser Frage um Kurzaufenthalte mit ungültiger Aufenthaltserlaubnis handelt, handelt es sich nicht um Expats.
PS: Bevor Sie Betrug geltend machen, beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden kann, ohne dass der Inhaber es überhaupt weiß (Beispiel siehe verknüpfte Frage). Daher versuchen einige Personen möglicherweise, in den Schengen-Raum einzutreten, ohne zu wissen, dass ihre Erlaubnis nicht mehr gültig ist.
Antworten:
VIS ist eine Schengen-weite Datenbank und betrifft als solche einheitliche Schengen-Visa (USV for shot), dh Transitvisa für Flughäfen und Visa für Kurzaufenthalte (A oder C).
Visa für einen längeren Aufenthalt (D) und Aufenthaltsgenehmigungen werden gemäß den Bestimmungen des ausstellenden Schengen-Staates und nicht gemäß den USV-Bestimmungen ausgestellt. Als solche fallen sie nicht unter das VIS.
Die Tatsache, dass VIS nur für USV-Visa gilt, wird auf dieser Website indirekt angegeben
Folglich könnten andere Schengen-Staaten als der ausstellende Schengen-Staat den Status der Aufenthaltserlaubnis nicht direkt abrufen, es sei denn, die Erlaubnis selbst enthält solche Informationen auf elektronischem Wege (von denen ich nicht weiß, ob dies der Fall ist). Wenn die Person jedoch aus irgendeinem Grund im SIS markiert ist, kann sie sich an die Behörden des ausstellenden Staates wenden und dies überprüfen.
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