Ich werde bald für ein paar Monate im Rahmen des Visa Waiver-Programms die USA besuchen, während ich von meinem europäischen Job beurlaubt bin. Ich habe mich gefragt, ob es völlig legal wäre, meine Arbeits-E-Mails zu lesen oder mit meinem Chef oder Kollegen über Skype oder telefonisch zu sprechen.
- Mein Verständnis für andere Fragen ist, dass "Arbeit machen" in den USA das Problem ist, unabhängig davon, dass mein Arbeitgeber in Europa ansässig ist
- Basierend auf dem vorherigen Punkt scheint es, als würde die Teilnahme an einer Konferenz in den USA und die Durchführung einer Telefonkonferenz mit meinem Büro in dieselbe Kategorie fallen, während ich mich physisch in den USA befinde
- B-1-Visa decken Reisen ab, um "an [...] professionellen oder geschäftlichen Konventionen, Konferenzen oder Seminaren teilzunehmen, [...] um sich mit Geschäftspartnern zu beraten".
- ESTA (Visa Waiver-Programm) deckt alles ab, was unter B-1- und B-2-Visa fällt, nur mit einem maximalen Aufenthalt von 90 Tagen
Wenn ich all das zusammenfasse, würde ich interpretieren, dass ich, obwohl es gemäß ESTA genehmigt wurde, gelegentlich - gelegentlich - legal auf meine E-Mails antworten, mit jemandem telefonieren und über VPN oder ähnliches auf meinem Arbeitscomputer nachschlagen kann.
Ist diese Schlussfolgerung richtig? Wenn ja, an welchem Punkt würde ich stattdessen außerhalb dessen fallen, was von B-1 / ESTA abgedeckt wird?
Es könnte hilfreich sein zu erwähnen, dass ich in der IT für ein Unternehmen arbeite, das sich ausschließlich auf italienische Geschäfte mit nur italienischen Kunden, Mitarbeitern, Beratern usw. beschränkt. Ausgehend von den folgenden Erläuterungen zu den B-1-Visabestimmungen sollte ich also in Ordnung sein:
Im Allgemeinen können Sie in den USA keine Aktivitäten ausführen oder Dienstleistungen erbringen, die eine lokale Anstellung zur Miete darstellen würden. Was eine Anstellung vor Ort bedeutet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Im Allgemeinen muss jedoch jede Tätigkeit, die Sie in den USA ausführen, in direktem Zusammenhang mit einem Teil Ihrer Arbeit im Ausland stehen.
Oder gilt dies nur, wenn diese Aktivitäten der Grund sind, mich in die Staaten zu bringen?
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Antworten:
Schauen Sie sich das Ende Ihres Zitats an:
E-Mails und Skypes mit Ihrem ausländischen Arbeitgeber und ausländischen Kollegen erfüllen diesen Test. E-Mails und Skypes mit US-Kunden Ihres ausländischen Arbeitgebers können oder können nicht. E-Mails und Skypes mit US-Unternehmen, die Ihnen persönlich und direkt Geld geben, werden dies definitiv nicht tun . Es wird eine lokale Beschäftigung sein , die verboten ist.
Das Problem ist wie immer das Wort Arbeit . Wir glauben zu wissen, was es bedeutet. Wir nicht. Es ist ein Jargonwort für Zollbeamte mit einer anderen Bedeutung als das Wörterbuch oder die alltägliche Konversationsbedeutung (wie es unter bestimmten Umständen für Physiker gilt). Was Sie beschreiben, ist geschäftlich und erlaubt. Sie können dies nicht wissen, indem Sie die alltägliche Bedeutung von Arbeit oder Geschäft verstehen, sondern nur, indem Sie deren Dokumentation lesen. Wenn sie Arbeit sagen , meinen sie lokale Beschäftigung, und wenn sie Geschäft sagen, beziehen sie sich auf Dinge, die in direktem Zusammenhang mit und Teil Ihrer Arbeit im Ausland stehen (und ja, ich weiß, dass dieser Satz Arbeit hatdarin, so sei es. Dort wäre die Beschäftigung sicher besser.)
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Wir verfolgen die rechtliche Definition des B-1 / B-2-Status und enden in Abschnitt 101 (a) (15) (B) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, kodifiziert als 8 USC 1101 (a) (15) (B). ::
Dies ist nicht besonders aufschlussreich, und leider werden Schlüsselbegriffe wie "Geschäft" weder im Gesetz noch in Vorschriften ausdrücklich definiert.
Was können wir jedoch feststellen, ist , dass es in Bezug auf die formuliert ist Zweck des Besuches, und nicht als Beschränkung , was Sie erlaubt sind zu tun . Ihr Zweck kann nicht sein , qualifizierte Arbeit zu verrichten, und Sie müssen besuchen für Unternehmen oder für Vergnügen.
Wenn Ihr Ziel eine anerkannte Geschäftstätigkeit wäre und die Länge und die Umstände Ihrer Reise diesem Zweck angemessen wären, könnten Sie mit Sicherheit Dinge tun, die für diesen Zweck rein zufällig sind. Es ist nirgendwo aufgeschrieben, dass ein Geschäftsbesucher zusätzlich zu seinem eigentlichen Geschäftszweck essen und schlafen darf. Es steht auch nicht aufgeschrieben, dass er E-Mails beantworten und zu Hause mit seinen Pflichten in Kontakt bleiben kann, aber heutzutage ist all das zu erwarten, natürliche Aktivitäten eines Geschäftsreisenden.
Sie befinden sich auf einem etwas weniger soliden Boden, wenn Sie anscheinend einen längeren Vergnügungsbesuch vorschlagen , und möchten diese Art von Nebenaktivitäten weiterhin für Ihren Arbeitgeber zu Hause durchführen. Ich würde immer noch erwarten , dass es in Ordnung ist, da wir über Aktivitäten sprechen, bei denen
Auf der anderen Seite wird es Ihnen nicht viel nützen, was eine zufällige Person im Internet erwartet, wenn sich herausstellt, dass die Behörden damit nicht einverstanden sind. Schließlich müssen Sie entweder Ihre eigene Entscheidung treffen oder möglicherweise ein kleines Vermögen bezahlen, um einen Anwalt für Einwanderungsfragen zu konsultieren (der Ihnen keine Garantie geben kann und Ihnen möglicherweise nicht einmal etwas anderes sagen kann, als "es kommt darauf an"). .
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