Mein Sohn ist Amerikaner und hatte ein Touristenvisum in Schweden. Dort wurde er festgenommen und inhaftiert, weil er sich mit seiner Freundin in der Öffentlichkeit heftig gestritten hatte. Nachdem er zwei Monate seiner viermonatigen Haftstrafe verbüßt hatte, wurde er aus dem Land abgeschoben. Er wurde vom Gefängnis zum Flughafen und in sein Flugzeug zurück in die USA gebracht. Sie flogen mit ihm den ganzen Weg nach San Francisco, wo sie ihn durch den Zoll überprüften und dann freigelassen.
Die Abschiebung war nicht Teil des ursprünglichen Satzes. Er sagt, er habe ihnen gesagt, dass er seinen Flug nach Hause verpasst habe, er sei nicht erstattungsfähig und er hätte kein Geld, um einen neuen Flug zu bekommen, wenn er ausgestiegen wäre. Die Behörden des Gefängnisses teilten ihm mit, dass ihm die Einreise nach Schweden für drei Jahre verboten sei. Als er ging, gaben sie ihm ein Stück Papier, auf dem stand, dass er ausgewiesen wurde, weil er sich bei seiner Freilassung nicht selbst ernähren konnte.
Kann er noch nach Dänemark reisen oder betrifft das Verbot alle EU-Schengen-Staaten? Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob er auf der Liste steht, über die alle reden? Er möchte bald dorthin reisen, aber nicht das Geld ausgeben und sich dann am Flughafen umdrehen. Gibt es überhaupt etwas zu überprüfen, bevor er sein Ticket kauft?
Antworten:
Sie haben nicht viele Details angegeben und ich weiß so gut wie nichts über das schwedische Strafrecht, daher bin ich nicht sicher, ob ich alle Ihre Fragen umfassend beantworten kann, aber ich kann zumindest zwei Dinge über Verbote und deren Durchsetzung sagen in der EU:
Da die Grenzen zwischen ihnen offen sind, teilen sich die Schengen-Länder eine Datenbank, in der sie Verbote registrieren können, um sicherzustellen, dass die betreffenden Personen an der Schengen-Außengrenze angehalten werden, unabhängig davon, wo sie einreisen. Derzeit ist es für Schweden technisch nicht zwingend erforderlich, alle Verbote dort zu registrieren, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass das Verbot Ihres Sohnes registriert worden wäre (und so soll das System funktionieren).
Dänemark nimmt ebenfalls an diesem System teil. Wenn es also eine Warnung gibt, gilt sie auch dort und wird auf dem Bildschirm der dänischen Grenzschutzbeamten angezeigt.
Gemäß den EU- und schwedischen Vorschriften hat Ihr Sohn auch das Recht, auf die Daten über ihn zuzugreifen und Änderungen anzufordern, wenn diese ungenau oder rechtswidrig sind. Die Anfrage muss bei der schwedischen Polizeibehörde eingereicht werden. Anfragen in englischer Sprache werden akzeptiert. Details in dieser Anleitung .
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