Artikel 8: Die Aufzeichnung der Bewegungen
8.1
ein. Im Laufe des Spiels muss jeder Spieler seine eigenen Züge und die seines Gegners in der algebraischen Notation (Anhang C) auf dem vorgeschriebenen „Spielberichtsbogen“ so klar und leserlich wie möglich aufzeichnen der Wettbewerb. Es ist verboten, die Züge im Voraus zu schreiben, es sei denn, der Spieler beansprucht ein Unentschieden gemäß Artikel 9.2 oder 9.3 oder vertagt ein Spiel gemäß Anhang E.1 a.
b. Das Ergebnisblatt darf nur zur Aufzeichnung der Züge, der Uhrzeiten , der Angebote für ein Unentschieden, der Ansprüche, der Ansprüche und anderer relevanter Daten verwendet werden.
c. Ein Spieler kann auf den Zug seines Gegners antworten, bevor er ihn aufzeichnet, wenn er dies wünscht. Er muss seinen vorherigen Zug aufzeichnen, bevor er einen weiteren macht.
d. Beide Spieler müssen das Angebot einer Auslosung mit einem Symbol (=) auf dem Spielberichtsbogen vermerken.
e. Wenn ein Spieler nicht in der Lage ist, Punkte zu halten, kann der Spieler einen Assistenten zur Verfügung stellen, der für den Schiedsrichter akzeptabel sein muss, um die Züge zu schreiben. Seine Uhr wird vom Schiedsrichter in angemessener Weise eingestellt. Diese Einstellung der Uhr gilt nicht für Spieler mit einer Behinderung.
Beachten Sie, dass die oben genannten Regeln für Wettbewerbe gelten, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. In der älteren Version gilt dieselbe Regel wie in Artikel 12.4. (danke an @chaosflaws)