Sollte ich das Copyright für das Design von Visitenkarten übertragen?

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Ich bin ein professioneller Grafikdesigner, neu in der freiberuflichen Tätigkeit und bereite einen Vorschlag für ein Identitätsprojekt vor. Das Projekt umfasst ein Logo, ein Visitenkarten-Design und eine elektronische Briefkopfvorlage.

Ich werde das Urheberrecht des Logos auf den Kunden übertragen, frage mich jedoch, ob ich das Urheberrecht auch für das Visitenkarten-Design und die Briefkopfvorlage übertragen oder stattdessen eine exklusive Lizenz bereitstellen soll.

Ich habe nicht vor, das Design der Visitenkarten und der Briefkopfvorlage für einen anderen Kunden zu kopieren oder wiederzuverwenden, aber Visitenkarten und Briefköpfe sehen oft ziemlich ähnlich aus, und ich möchte nicht beschuldigt werden, gegen die Erstellung eines ähnlichen Layouts für ein anderes Projekt verstoßen zu haben .

Weiß jemand, was die Standardpraxis in dieser Situation ist?

Vielen Dank.

Liz
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Also ist es Vorschlag kein Job? Es ist einfach eine schlechte Praxis, an Spezifikationen zu arbeiten. Und ja, vielleicht möchten Sie das Eigentum an ALLES klar definieren, wenn Sie an einer Spezifikation arbeiten. Die meisten Designer würden kein vollständiges ID-Paket erstellen, um "Arbeit" zu bekommen.
Scott
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Ja, ich bin mir bewusst, dass es eine schlechte Praxis ist, an Spezifikationen zu arbeiten, weshalb ich nicht an Spezifikationen arbeite :) Dies ist ein Projektvorschlag, der nur Kostenschätzungen, den voraussichtlichen Zeitplan, Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen und IP-Überlegungen. Ich frage, wie die Standardpraxis für die Zuweisung oder Nichtzuweisung von Urheberrechten an den Kunden für Visitenkarten- und Briefkopfdesigns lautet.
Liz

Antworten:

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Ich bin im Grunde in der gleichen Geschäftssituation wie Sie. Ich würde das Urheberrecht des endgültigen Designs für alle Schreibwarenstücke nach der endgültigen Zahlung auf den Kunden übertragen. Nicht verwendete Comps bleiben jedoch Ihr Urheberrecht.

Die Marke / ID gehört dem Kunden, und der Kunde kann einen anderen Designer verwenden, um andere Arbeiten mit der Identität durchzuführen. Daher sollte der Kunde das Urheberrecht an allen eigenen Marken besitzen (sobald er Sie dafür bezahlt hat).

Ich habe eine verwandte Frage gestellt, die für Sie von Nutzen sein kann: Urheberrecht: stundenweise bezahlt pro Projekt

Lauren-Clear-Monica-Ipsum
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Dies hängt eher von der Gesetzgebung und den Gepflogenheiten ab, sowohl abhängig von Ihrem Standort. Ich kann nur für die Niederlande sprechen, wo Sie normalerweise das Urheberrecht für alles behalten, was Sie machen. Der Vertrag sieht vor, dass der Kunde nach Abschluss eine Lizenz erhält, um das Produkt so zu verwenden, wie es ursprünglich beabsichtigt war.

Eine diesbezügliche Klausel ist in meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Wenn ein Kunde ausdrücklich das Urheberrecht für das Produkt wünscht, gebe ich dies im Vertrag an und berechne normalerweise mindestens 20% mehr.

Kurz gesagt, ich würde eine Lizenz für den Fall gewähren, dass Sie anwesend sind. Es ist am sichersten, ermöglicht es Ihnen, die Arbeit in Ihrem Portfolio problemlos zu verwenden, und schützt Sie tatsächlich vor Ihren Kunden, falls Sie jemals etwas entwerfen sollten, das ähnlich aussieht.

Vincent
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Leiharbeit bedeutet in der Regel, dass das Eigentum am Endprodukt auf diejenigen übertragen wird, die Sie einstellen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Ich sehe keine Notwendigkeit, das Urheberrecht auf einem Visitenkartenlayout zu registrieren.

IANAL usw.

DA01
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Hi @ DA01, Danke für deine Antwort. Dieses spezielle Projekt wird nicht gemietet, sondern ich werde als unabhängiger Auftragnehmer arbeiten. Ich möchte, dass die Rechte an geistigem Eigentum für die Arbeit im Vorschlag klar angegeben sind, um später Verwirrung zu vermeiden. Nach meinem Verständnis behalten Freiberufler das Urheberrecht an ihrer Arbeit, es sei denn, sie weisen es ausdrücklich ihrem Kunden zu.
Liz
Ja, Sie haben Recht, soweit ich weiß. Es wird unscharf, dass anscheinend eine Leiharbeit (zumindest in den USA) nicht immer ausschließlich eine Arbeitnehmersituation ist und dass Vertragsarbeiter manchmal als Leiharbeit angesehen werden können. Ich denke jedoch, dass dies ein anderes Problem ist, als wenn Visitenkarten explizit urheberrechtlich geschützt werden müssen. Da eine B-Karte eigentlich nur eine Erweiterung des Brandings ist, sehe ich keine Notwendigkeit, die Karten speziell urheberrechtlich zu schützen.
DA01
Ich werde besitzen bereits das Urheberrecht an der Visitenkarte Design, was ich frage mich, wenn ich sollte übertragen das Urheberrecht an den Client. Grundsätzlich bin ich neu in der freiberuflichen Tätigkeit und möchte keinen dummen Fehler machen, insbesondere wenn es nicht üblich ist, das Urheberrecht dem Kunden zuzuweisen.
Liz
Sie besitzen technisch das Urheberrecht, aber es ist von geringem Wert, da Sie es nicht registrieren und es hauptsächlich aus dem urheberrechtlich geschützten Branding Ihres Kunden besteht. Ich denke, was ich versuche (auf verschlungene Weise) zu sagen, ist, dass es in keiner Weise eine große Sache ist. Wenn Sie angeben möchten, dass Sie es im Vertrag übertragen, sage ich, machen Sie mit.
DA01
i-anal ?? : p was ist das
Paddotk