Mein Freund und ich sind gerade von einem Urlaub auf Zypern (TRNC) zurückgekommen. Mein Reiseleiter sagte, es gibt eine Abflugsteuer von 39 € pro Person, die direkt in bar an ihn zu zahlen ist. Ich bezahlte ihn, erhielt aber kein "steuerpflichtiges" Ticket für den Flughafen - und sie fragten auch nicht nach einem.
Ich habe mich im Internet umgesehen und keine Steuer erwähnt. Gibt es eine Flughafenabflugsteuer? Wurde ich abgezockt?
Was mache ich, wenn diese Anklage nicht legitim war? Kontaktieren Sie die Reisegesellschaft? Die Behörden? Ich lebe in Deutschland und das war ein deutsches Reiseunternehmen, James Cook.
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Jennifer
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Antworten:
Es tut mir leid zu sagen, dass Sie betrogen wurden und die Anklage nicht legitim war.
Während viele Flughäfen eine Abflugsteuer / Servicegebühr erheben, ist diese Gebühr heutzutage in der Mehrzahl der Flughäfen im Ticketpreis enthalten.
Es gibt immer noch solche, die dies nicht tun und die Steuer von den Passagieren erheben (ihre übliche Begründung ist, dass einige Kategorien von Passagieren von der Steuer befreit sind). Ich bin durch einige von denen in Südasien geflogen. In diesem Fall erhalten Sie jedoch eine Quittung oder einen Beleg, und diese wird überprüft, wenn Sie die Sicherheits- oder Einwanderungsmaßnahmen durchlaufen (um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich die Steuer gezahlt haben). Da Sie keine Schecks erwähnt haben, ist dies nicht der Fall.
Was ist jetzt zu tun. Es ist unwahrscheinlich, dass Sie Geld zurückbekommen (der Führer wird wahrscheinlich sagen, dass dies nicht geschehen ist und es Ihr Wort gegen sein ist). Es ist jedoch weiterhin sinnvoll, die Reiseagentur und die Behörden zu benachrichtigen, da:
Die Reiseleitung muss über Ihre Beschwerden gegen den Reiseleiter informiert werden. Es ist zwar Ihr Wort gegen ihn, aber es ist möglich, dass sich andere bereits zuvor über ihn beschwert haben, und eine Reihe von Beschwerden haben wahrscheinlich Konsequenzen.
Genauso verhält es sich, wenn man sich bei den örtlichen Behörden beschwert, zum Beispiel bei den Reiseveranstaltern. Wenn der Reiseveranstalter beschließt, nichts zu unternehmen, jedoch Beschwerden gegen den Reiseveranstalter vorliegen, hat die Reihe der Beschwerden wahrscheinlich auch Konsequenzen, z. B. den Widerruf der Lizenz.
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