Ich habe ein Parkticket bekommen, weil ich meinen Mietwagen anscheinend an der falschen Stelle vor meinem Hotel geparkt habe. Da ich aber schnell gehen musste, um meinen Flug nach Hause zu bekommen, konnte ich ihn in Frankreich nicht bezahlen.
Ich denke, ich hätte eine Briefmarke in einem französischen Laden kaufen und das Ticket in einen Briefkasten werfen sollen. Aber wie soll ich das aus dem Ausland machen? Gibt es eine Möglichkeit, online zu bezahlen?
Bearbeiten: Ich habe kein "schickes" Ticket, das online bezahlt werden könnte
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car-rentals
jefrey2912
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Antworten:
Das französische System hat eine Schwachstelle, wenn es darum geht, Bußgelder über die Grenzen hinaus einzutreiben, zumindest bei Verkehrsverstößen. Sogar Strafzettel kommen nicht durch, wenn Ausländer in ihre Heimatländer zurückkehren, es sei denn, sie werden direkt von der Polizei festgenommen. Zumindest vorerst, da die Regierung im Begriff ist, Partnerschaften mit anderen EU-Ländern einzugehen, um bei ausländischen Fahrern Strafzahlungen zu beantragen. Ich weiß nicht, ob es sich um Parkverstöße handelt, da es sich um relativ kleine Fische handelt.
Der vorgenannte Rat ist ohnehin nicht dazu gedacht zu sagen, dass es in Ordnung ist, gegen die Fahrgesetze zu verstoßen.
Es ist die Vermietungsagentur, mit der Sie sich lieber befassen sollten. Sobald das Ticket bei Ihrem Auto registriert ist, kann es die Strafe mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren an Ihre Kreditkarte weiterleiten. Deshalb rate ich Ihnen, sie anzurufen, ihnen von dem Ticket zu erzählen und sie zu fragen, was sie als nächstes tun sollen.
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Vor zwei Jahren habe ich in Frankreich ein Parkticket bekommen. Das Auto war meins, nicht vermietet.
Als ich nach Hause kam (in Italien), steckte ich einfach den Ticketbeleg und einen Scheck über den geschuldeten Betrag in einen Umschlag und schickte ihn an die Adresse, die ich auf dem Ticket selbst gefunden hatte.
Ich habe nichts mehr über das Ticket gehört, also hat die französische Polizei den Scheck eingelöst, und alles ist in Ordnung gelaufen.
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Erhielt eine Parkverletzung im Mai 2015 in Frankreich über einen Hinweis auf der Windschutzscheibe unseres Mietwagens. Hatte, wie alle anderen auch, teilweise auf dem Bürgersteig und teilweise auf der Straße geparkt. Keine Hinweisschilder auf Parkverbot. Ich habe versucht, zur Stadtpolizei und zum Bürgermeister zu gehen, um zu versuchen, das Ticket zu bezahlen, da es nur einen Verstoß darstellt, aber nicht die Geldstrafe. Schließlich ließ uns die Touristeninformation wissen, dass wir nichts tun konnten, nur auf die Strafe warten. Wir haben den Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs informiert, aber sie sagten, dass dies nur von ihrer Hauptniederlassung erledigt werden könne. Das Vermietungsunternehmen berechnete 20 Euro für die Erhebung einer Geldstrafe, und wir erhielten per Post eine Gebühr von 35 Euro vom Centre d'Encaissment des Amendes France mit Zahlungsoptionen, auch online. Es besteht auch die Möglichkeit, das Ticket anzufechten, jedoch nur per Post. Die Online-Zahlung war unkompliziert und unkompliziert. Die Anweisungen waren in englischer Sprache verfügbar. Kostspieliger Fehler!
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