Ich habe einen Flug Berlin-Belgrad-Abu Dhabi-Sydney mit Ethihad gebucht und aufgrund eines technischen Problems mit dem Flugzeug sind wir erst 13 Uhr später als geplant aus Abu Dhabi herausgeflogen.
Die Flugroute (und Ticket) ihren Ursprung in Europa, aber das verspäteten Flug Bein nicht. Bin ich nach EU 261/2004 entschädigungspflichtig ?
air-travel
delays
Robert Atkins
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Antworten:
Wie bereits auf der Webseite angegeben, verlinken Sie auf: Ja.
Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist die Verspätung an Ihrem Endziel (die letzte Station eines Mehrtages).
Diesbezüglich gab es einige Streitigkeiten, da der Wortlaut in der Verordnung in dieser Angelegenheit nicht ganz klar ist und mehrere Fluggesellschaften sich in letzter Zeit geweigert haben, in solchen Situationen eine Entschädigung zu zahlen. In dem jüngsten relevanten Gerichtsurteil vom Oktober 2017 entschied das britische Berufungsgericht jedoch in zwei Fällen gegen Emirates, dass dies die korrekte Auslegung der Verordnung ist. In anderen EU-Ländern hat es bereits Verfahren gegeben, in denen die Gerichte zu dem gleichen Ergebnis gekommen sind.
Am 31. Mai 2018 entschied der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Wegener / Royal Air Maroc (EU: C: 2018: 361) :
Es kann nicht viel klarer sein, dass Verzögerungen, die bei oder nach einem solchen Zwischenstopp auftreten, ebenfalls von der Verordnung erfasst werden. (Bei Wegener ist die letzte Ursache für die Verspätung des Passagiers auf dem EU-Flughafen aufgetreten. Die Argumentation des Gerichts bezieht sich jedoch nicht einmal auf diese Tatsache, und die Schlussfolgerung lautet lediglich, dass die gesamte Buchung unter die Verordnung fällt.)
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Nach langem Hin und Her mit Etihad selbst und nachdem ich meinen Fall in die Hände einer der Firmen gelegt habe, deren Geschäft die Ansprüche der Passagiere von 261/2004 verfolgt, scheine ich KEINE Entschädigung zu haben.
Ich glaube, die Angelegenheit beruht auf der Tatsache, dass alle Verzögerungen außerhalb der EU bei einem Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen aufgetreten sind. Wenn es innerhalb der EU (oder möglicherweise bei einem EU-Luftfahrtunternehmen) zu einer Verzögerung gekommen wäre , die zu einer Folge von Umständen geführt hätte, die dazu geführt hätte, dass ich> 4 Uhr zu spät gekommen wäre, wäre ich berechtigt gewesen. Aber da beides nicht zutrifft, bin ich nicht förderfähig.
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