Wenn Sie in der EU in ein Flugzeug einsteigen, startet es pünktlich, muss aber aus technischen Gründen zum selben Flughafen zurückfliegen. Erhalten Sie ein neues Ticket, eine Rückerstattung, eine Entschädigung oder eine Nacht in einem Hotel?
Immerhin haben Sie den Flug, der pünktlich war, bereits genommen, nur nicht zu Ihrem gewählten Ziel.
compensation
Andrew J.
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Antworten:
Nach der EU-Flugentschädigungsverordnung 261 haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn sich Ihr Flug um mehr als eine bestimmte Zeit verzögert. Im Jahr 2009 entschied der Europäische Gerichtshof, dass diese Verzögerung für den "Zeitverlust" des Passagiers gilt. Mit anderen Worten, es wird als Verzögerung der Ankunftszeit berechnet, nicht der Abfahrtszeit. Ein EuGH-Urteil von 2014 hat dies weiter klargestellt: Die Verzögerung wird zwischen der geplanten Ankunftszeit und dem Zeitpunkt berechnet, zu dem sich die Flugzeugtüren an Ihrem endgültigen Ziel öffnen.
Passagiere auf einem Flug, der umgeleitet oder an ihren Abflugort zurückgebracht wurde, haben somit Anspruch auf Entschädigung, Umleitung, Rückerstattung und / oder Übernachtung. Dies setzt natürlich voraus, dass die Länge der Verspätung die entsprechenden Schwellenwerte erreicht hat und dass die Umleitung / Rückkehr nicht auf meteorologische Faktoren oder das Flugverkehrsmanagement zurückzuführen ist.
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Wenn Sie sich in einem EU-regulierten Flug befinden, die Verspätung die Schuld der Fluggesellschaft war und Sie mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem Zielort angekommen sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Abhängig von den Umständen der Verspätung haben Sie Anspruch auf eine andere Entschädigung, z. B. eine Unterkunft, wenn die Verspätung über Nacht erfolgt. Dieser Artikel enthält einige weitere relevante Informationen. https://www.moneysavingexpert.com/travel/flight-delays
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