Meine Frau, gebürtige Texanerin, heiratete mich 2011 in meinem Heimatland Großbritannien, musste aber kurz darauf aus familiären Gründen in die USA zurückkehren. Ein halbes Jahr später bin ich mit ihr nach Texas geflogen und habe für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Ich blieb jedoch über 2 Jahre im Land.
Ich wurde wegen eines Vergehens verhaftet und verbrachte zwei Monate in einem Abschiebezentrum, während mein Konsulat dafür sorgte, dass ich nach Großbritannien zurückkehrte.
Ich fragte, warum ich wegen des Vergehens nicht vor Gericht gebracht wurde und mir wurde gesagt, dass der ICE das staatliche Recht außer Kraft setzt, und sie zögen es einfach vor, auf Vergehensbeschuldigungen zu verzichten, da dies das Abschiebungsverfahren verlangsamt. Ich erinnere mich, dass ich etwas unterschrieben habe, das bestätigt hat, dass ich mich bereit erklärt habe, das Land zu verlassen.
Meine Frage ist, wie lange ist mein Verbot aus den USA? Lohnt es sich für mich, umzukippen oder eine Art Verzicht zu erwirken? Oder sollte sich meine Frau einfach für mich in Großbritannien bewerben?
Antworten:
Das Gesetz hier ist etwas kompliziert, aber wenn Sie mehr als ein Jahr illegal in den USA leben, droht Ihnen ein 10-jähriges Verbot . Dieser Leitfaden kann in ähnlichen Situationen hilfreich sein: Rückkehr in die USA nach der Abschiebung .
Da Sie freiwillig abgereist sind und einen Ehepartner eines US-Bürgers haben, kann es sein, dass Sie eine Befreiung erhalten und dann ein Einwanderungsvisum für die Einreise in die USA beantragen. Dies erfordert, dass Sie Ihrem Ehepartner " extreme Härte " zeigen (was über das bloße Vermissen hinausgeht, siehe den Link). Die Details eines Verzichtsantrags werden schnell komplex und hängen von allen Details Ihres Falls ab (einschließlich der Art der Strafanzeigen, die zu Ihrer Abreise geführt haben). Sie sollten einen angesehenen US-Einwanderungsanwalt beauftragen, um alle Faktoren zu untersuchen, Sie über Ihre Optionen und die Erfolgswahrscheinlichkeit zu beraten, und wenn Sie vorankommen möchten, bereiten Sie Ihren Antrag vor.
quelle