Ich habe meinen Familienurlaub über ein Reisebüro gebucht und mein Rückflug war mit Ryanair. In dem Dokument, das ich vom Reisebüro erhalten habe, heißt es, dass mir "eine Check-in-Gebühr für den Flughafen berechnet wird", wenn ich nicht online einchecke. In all den Ferien hatte ich vergessen einzuchecken und musste die Gebühr bezahlen. Als ich am Flughafen ankam, wurde mir mitgeteilt, dass das Reisebüro einen Anruf von Ryanair erhalten habe, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich noch nicht eingecheckt habe. Sollten diese Informationen nicht an mich weitergegeben worden sein? Als ob es so gewesen wäre, hätte ich daran gedacht einzuchecken und hätte 250 £ gespart! Ich frage mich nur, ob ich in dieser Situation irgendwelche Rechte habe.
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Supriya Malhotra
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Antworten:
Reisebüros müssen Sie normalerweise über Änderungen der wesentlichen Umstände informieren . Dies wären Dinge wie: Änderung der Flugzeit, Änderung der Sitzplätze, Änderung der Flughäfen, Änderung der Zwischenstopps, Änderung der Buchungsklasse usw. Das Erinnern an das Einchecken wäre nur eine Höflichkeit, da sie Sie bereits davor gewarnt haben zum Zeitpunkt der Buchung.
Daher lautet die Antwort nein , der Agent ist hier nicht schuld.
Als Randnotiz möchte ich hinzufügen, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass Ryanair Ihr Reisebüro tatsächlich angerufen hat . Ich fliege seit vielen Jahren mit ihnen und habe noch nie einen solchen Anruf erhalten, auch wenn ich den Flug insgesamt verpassen würde. Es ist viel wahrscheinlicher, dass Ihr Reisebüro lediglich eine automatisierte E-Mail von Ryanair erhalten hat, die daran erinnert, dass der Check-in geöffnet ist. Aus diesem Grund ist es immer nützlich sicherzustellen, dass bei der Fluggesellschaft Ihre Kontaktdaten gespeichert sind und nicht nur die Kontaktdaten Ihres Reisebüros.
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