Diese Frage (und die aktuellen Antworten) sind veraltet. Ab dem 1. Oktober 2016 benötigt die Deutsche Bahn keinen Personalausweis mehr, sondern nur noch einen amtlichen Ausweis (oder ihre Bahncard).
Auf ihren Hilfeseiten (auf Deutsch konnte ich keine englische Version finden)
Ab dem 01.10.2016: Identifikation per amtlichen Lichtbildausweis
Bei Buchungen nach dem 01.10.2016 entfällt die Angabe einer Identifikationskarte. Bei der Kontrolle im Zug müssen Sie nur durch Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises oder Ihrer BahnCard legitimieren.
Folgende Lichtbildausweise werden anerkannt:
- deutscher Personalausweis
- deutscher Reisepass
- Kinderreisepass
- europäischer Personalausweis
- internationaler Reisepass
- elektronischer Aufenthaltstitel
- Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMa)
- BahnCard (ggf. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis)
Es gilt nicht : Führerscheine, Schülerausweise, Truppenausweise und Schwerbehindertenausweise.
das fasst zusammen, was ich oben angegeben habe. Der Mann auf Platz einundsechzig hat diese Veränderungen bereits reflektiert:
Wenn Sie ein Print-at-Home-Ticket der Deutschen Bahn (auf bahn.de als Online-Ticket abgebildet) verwenden wollten, mussten Sie im Zug Ihre Kredit- oder Debitkarte als Ausweis vorweisen. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass sich dies im Oktober 2016 geändert hat. Sie benötigen lediglich einen Reisepass oder einen anderen anerkannten Ausweis, um Ihren Namen für ein Print-at-Home-Online-Ticket nachzuweisen. Möglicherweise werden Sie vom Dirigenten danach gefragt oder auch nicht.