Ich bin amerikanischer Staatsbürger und lebe seit 6 Monaten in Polen.
Ich kam am 1. März 2016 ohne Arbeitsvisum (dh auf Geschäftsreise) in Polen an. Die Zählung für meine Schengen-Tage begann.
Ich erhielt mein nationales Visum für Langzeitarbeit, um am 7. April 2016 im Konsulat in Chicago legal in Polen zu arbeiten, und kehrte dann am 10. April nach Polen zurück.
Das Arbeitsvisum läuft am 7. Juli ab. Ich beabsichtige, Europa bis zu meiner geplanten Abreise am 31. Juli zu bereisen.
Meine Frage lautet wie folgt: Da ich am 1. Februar in den Schengen-Raum eingereist bin und meinen Einreisestempel erhalten habe - muss ich den Schengen-Raum am 7. Juli verlassen und wieder betreten, um mich als Tourist im Schengen-Raum wieder zu etablieren?
Oder darf ich vom 7. bis 31. Juli im Schengen-Raum bleiben, ohne auszusteigen und wieder einzutreten - da ich bereits ab dem 1. Februar meinen Schengen-Einreisestempel habe?
Bitte beachten Sie: Der Schengener Grenzkodex besagt:
Aufenthaltszeiten, die im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums für einen längeren Aufenthalt genehmigt wurden, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.
Antworten:
Es gibt keinen "touristischen Einreisestempel", nur einen Schengen-Einreisestempel oder einen Schengen-Ausreisestempel. Drittstaatsangehörige erhalten unabhängig von ihrer Einreisegrundlage den gleichen Stempel . (Mit der einzigen Ausnahme, dass Familienmitglieder des EWR eine Karte nach Artikel 10 besitzen, ist dies für Sie nicht relevant.)
Sie müssen keine Grenzen überschreiten, um von einem Aufenthalt, der mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt genehmigt wurde, zu einem Aufenthalt zu gelangen, der gemäß der 90/180-Tage-Regel genehmigt wurde. "Visa läuft" am selben oder am nächsten Tag aus dem Schengen-Raum hat keine Auswirkung, da die 90/180-Tage-Uhr immer gleich tickt, egal ob Sie den Raum verlassen oder nicht.
Wenn Sie schließlich den Schengen-Raum verlassen, soll der Grenzschutz überprüfen, ob Sie die 90/180-Tage-Regel eingehalten haben. An dieser Stelle können Sie sich auf die Tatsache berufen, dass ein Teil Ihres Aufenthalts durch ein Visum für einen längeren Aufenthalt abgedeckt war. Als Dokumentation für diesen Anspruch befindet sich das Visum für Langzeitaufenthalte selbst weiterhin in Ihrem Reisepass. Zur Beruhigung sollten Sie einige zusätzliche Unterlagen mit sich führen, um nachzuweisen, dass Sie in der einen oder anderen Zeit tatsächlich in Polen und nicht in einem anderen Schengen-Staat geblieben sind - z. B. Quittungen für eine Unterkunft -, aber die Chancen stehen gut, dass Sie gewonnen haben. ' Ich werde nicht einmal gebeten, das zu zeigen.
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Wie Sie wahrscheinlich bemerkt haben, gibt es im Grenzkodex keine ausdrückliche Verpflichtung dazu, und es gibt keine andere Quelle, die maßgeblicher wäre. Zu verstehen ist auch, dass die im Schengen-Raum zulässige Aufenthaltsdauer vollständig durch Ihr Visum und die einschlägigen Regeln und Vorschriften bestimmt wird. Es gibt keine Vorstellung davon, dass bei der Einreise eine bestimmte Zeit gewährt wird, wie dies in den USA der Fall ist.
In Artikel 12 wird auch ausdrücklich die Möglichkeit erwähnt, nachzuweisen, dass Sie die Regeln auf andere Weise befolgt haben. Wenn Sie keinen aktuellen Einreisestempel haben, kann dies die Sache erschweren, aber als solches wird es nie bestraft. Nur Überbleibsel sind und das haben Sie nicht getan. Bei Fragen können Sie jederzeit auf Ihr polnisches Visum verweisen!
Schließlich ist es anekdotisch, aber hier ist eine Antwort über jemanden, der genau das getan hat und auf kein Problem gestoßen ist.
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