Vor kurzem gab es eine Frage zu einem Reisenden, der seinen Anschlussflug innerhalb der EU verpasst hatte und zu einem späteren Zeitpunkt gezwungen war, einen anderen Flug zu nehmen. Würde in diesem Szenario auch das Flugverspätungskompensationssystem der EU in Kraft treten? Oder gilt das nur für Punkt-zu-Punkt-Flüge?
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