Darf mein Mobilfunkbetreiber mein EU-Datenroaming einschränken?

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Mein norwegischer Mobilfunkanbieter hat mir einen zweimonatigen Vertrag gegeben, bei dem ich 50 GB Mobilfunkdaten pro Monat verwenden kann. Nach diesem 50-GB-Limit habe ich unbegrenzte Daten, aber mit sehr geringen Geschwindigkeiten.

Ich reiste mit diesem Plan nach Schweden und erhielt die folgende Frist in einer SMS:

I EU / EØS bruker du av min / SMS / MMS irgendwann inkludert i abonnementet ditt, samt bis 10 GB av datamengden.

Meine Übersetzung:

Innerhalb der EU / EWG verwenden Sie die in Ihrem Abonnement enthaltene SMS / MMS sowie 10 GB der Daten.

Die Kundenbetreuung hat mich darüber informiert, dass die Geschwindigkeit für die Nutzung von Roaming-Daten in der EU nach 10 GB begrenzt ist, im Gegensatz zu 50 GB für die Nutzung in Norwegen.

Auf der offiziellen EU-Website heißt es :

Sie zahlen genau den gleichen Preis für die Nutzung dieser Dienste, wenn Sie in der EU reisen, wie wenn Sie zu Hause wären. In der Praxis berechnet Ihr Betreiber Ihren Roaming-Verbrauch einfach oder entnimmt ihm die Mengen in Ihrem inländischen Tarifplan / -paket.

Darf mein Netzbetreiber mir ein separates Paket für die EU-Nutzung geben? Aus dem EU-Zitat geht hervor, dass für beide das gleiche Bündel gelten sollte.

Die Kundendienstabteilung meines Netzbetreibers argumentiert, dass dieser Zeitraum von zwei Monaten ein "Testzeitraum" ist und dass sie während dieses "Testzeitraums" zwischen Inlandsgebrauch und EU-Gebrauch unterscheiden dürfen.

Sind sie korrekt? Ist das erlaubt?

Bearbeiten: Es ist vielleicht nicht wichtig für die Antwort, aber es stellt sich heraus, dass die Kundenbetreuung mich falsch informiert hat und dass sie die Geschwindigkeit in der EU nicht einschränkt, sondern (80 NOK pro GB) für die Verwendung in der EU nach der Obergrenze berechnet.

Revetahw sagt Reinstate Monica
quelle
Es fühlt sich so an, als würden sie es vorantreiben, aber Sie werden in offiziellen Dokumenten nicht viel Unterstützung finden. Dies ist etwas, das vor Gericht geprüft werden müsste. Ein weiterer kniffliger Aspekt ist, dass sie Ihnen keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung stellen oder Ihre Datennutzung begrenzen, damit sie möglicherweise damit durchkommen können. Die Verordnung sagt nichts über Servicequalität, 4G im Vergleich zu anderen Standards usw. aus. Sie besagt lediglich, dass Sie in der Lage sein sollten, kostenlos zu wandern, was Sie auch sind.
Entspannt
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@Neusser sie sind Teil des EWR und es ist eine EWR-weite Regelung
JonathanReez
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@ Revetahw Meine beste Vermutung? Sie haben Ihnen 10 GB berechnet. Das ist alles, was sie dir geben müssen, wenn du durchstreifst. Sie geben Ihnen einen vorübergehenden Bonus von 40 GB und es ist wahrscheinlich, dass es vernünftig ist, dass sie diesen auf ihr Netzwerk beschränken. Ihr permanenter Plan verfügt über vollständige Roaming-Berechtigungen in der EU. Diese Berechtigungen ändern sich nicht, wenn Ihr vorübergehender Bonus abläuft. Für mich ist das fair.
Jim MacKenzie
@ Entspannt Ich habe eine relevante Bearbeitung vorgenommen.
Revetahw sagt Reinstate Monica

Antworten:

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Ja, das scheint erlaubt zu sein. Die auf der EU-Website häufig gestellten Fragen zu "Roam like at home" enthalten die folgende Antwort:

Wenn Sie zu Hause über unbegrenzte mobile Daten oder sehr günstige mobile Daten verfügen, kann Ihr Betreiber beim Roaming eine Sicherheitsbeschränkung (Fair Use) für die Datennutzung anwenden. In diesem Fall muss der Betreiber Sie im Voraus über eine solche Grenze informieren und Sie benachrichtigen, falls Sie diese erreichen. Diese Sicherheitsgrenze ist hoch genug, um die meisten, wenn nicht alle Ihrer Roaming-Anforderungen abzudecken. Über diesen Schwellenwert hinaus können Sie das Datenroaming gegen eine geringe Gebühr fortsetzen (maximal 7,70 € / GB + MwSt.; Dies wird schrittweise sinken und ab 2022 2,50 € / GB erreichen).

Wenn Sie über ein sogenanntes "offenes Datenbündel" verfügen, ist die maximale Datenmenge, die Sie im Ausland verwenden können, in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/2286 geregelt :

Unbeschadet einer geltenden inländischen Volumenbegrenzung kann der Roaming-Kunde im Falle eines offenen Datenbündels in regelmäßigen Abständen in der Union ein Volumen von Daten-Roaming-Einzelhandelsdiensten zum inländischen Einzelhandelspreis in Anspruch nehmen, der mindestens dem Doppelten des Einzelhandelspreises entspricht Volumen, das sich aus der Division des gesamten inländischen Einzelhandelspreises dieses offenen Datenbündels ohne Mehrwertsteuer ergibt, die dem gesamten Abrechnungszeitraum entspricht, durch die regulierte maximale Roaming-Großhandelsgebühr gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012.

"Offenes Datenbündel" bezieht sich auf einen Plan, bei dem Daten entweder unbegrenzt sind oder zu einem sehr niedrigen Preis angeboten werden. Dies ist wahrscheinlich bei Ihrem 50-GB-Plan der Fall.

Die derzeitige maximale Roaming-Großhandelsgebühr beträgt 7,70 € pro Gigabyte. Wenn Ihr Datenplan nicht mehr als 38,50 € / Monat (ohne MwSt.) Kostet, ist daher ein Datenlimit von 10 GB / Monat zulässig. Die Roaming-Großhandelsgebühr wird schrittweise gesenkt, bis sie 2022 2,50 € / GB erreicht (zu diesem Zeitpunkt kann Ihr Plan maximal 12,50 € kosten).

Tom van der Zanden
quelle
Grundsätzlich richtig, aber die Roaming-Großhandelsgebühr oder Datenübertragung beträgt derzeit 7,70 € / GB und nicht 0,05 € / MB. Die Begrenzung der Datennutzung beim Roaming auf 10 GB ist in Ordnung, wenn der lokale Tarif weniger als 38,50 € (ohne MwSt.) Kostet. Entsprechend der Frage wird die Datennutzung beim Roaming in diesem Fall bei Erreichen von 10 GB nicht einmal begrenzt oder aufgeladen, sondern die Bandbreite wird gedrosselt. Die Bandbreitendrosselung scheint in jedem Fall durch die Roaming-Direktive erlaubt (oder zumindest nicht ausdrücklich verboten) zu sein.
Tor-Einar Jarnbjo
Danke für die Korrektur. Die Zahl von 0,05 € / MB stammt aus der Verordnung 531/2012 und sollte bis 2022 bestehen bleiben, wurde jedoch kürzlich geändert
Tom van der Zanden
@ Tor-EinarJarnbjo Ich habe die Frage bearbeitet.
Revetahw sagt Reinstate Monica
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@Revetahw Dass Sie bezahlen, ändert nichts an der Schlussfolgerung, dass die Gebühr keinen Verstoß gegen die Roaming-Bestimmungen darstellt. Wenn Ihr monatliches Abonnement weniger als 439,79 NOK kostet (38,50 € + norwegische Mehrwertsteuer unter Verwendung des festen Wechselkurses für den Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018), haben Sie beim Roaming keinen Anspruch auf mehr als 10 GB Datenverkehr. Wenn Sie derzeit 99 NOK / Monat zahlen, haben Sie nur Anspruch auf ein kostenloses Datenvolumen von ca. 2,25 GB, und Ihr Netzbetreiber bietet Ihnen zusätzlich 7,75 GB an. Eine darüber hinausgehende Nutzung kann von Ihrem Betreiber bis zu 87,95 NOK / GB in Rechnung gestellt werden.
Tor-Einar Jarnbjo
@ Tor-EinarJarnbjo Danke dafür. Wollte nichts dergleichen bedeuten :)
Revetahw sagt Reinstate Monica