Die Abflugzeit für meinen Flug von Wien nach Lissabon (TAP) wurde von 13.15 Uhr auf 18.30 Uhr geändert (auch die Flugnummer wurde geändert). Ich wurde 2 Tage vor Abflug per SMS darüber informiert, aber es wurde kein Grund genannt.
Zählt diese Situation als verspäteter Flug (5h15 verspätet) und habe ich Anspruch auf eine Entschädigung (z. B. Meilen, Rabatt auf den nächsten Flug usw.)?
Wenn letzteres der Fall ist, wo in Portugal sollte ich eine Entschädigung beantragen?
Antworten:
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung gemäß den EU261- Vergütungsregeln der Europäischen Union .
Ihr Flug wird als "Typ 2" -Flug eingestuft, der bei einer Stornierung, die weniger als 1 Woche vor Abflug erfolgt und zu einer Verspätung von mehr als 3 Stunden führt, eine Entschädigung in Höhe von 400 € in bar (dh keine Gutscheine) erhält / Rabatte / etc).
Sie sollten sich an die Fluggesellschaft wenden, um diese Entschädigung zu beantragen.
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Es scheint, als ob Ihr ursprünglicher Flug storniert wurde und Ihr umgeleiteter Flug am Ankunftsflughafen um mehr als 3 Stunden verspätet war.
In Ihrem Fall beträgt die Flugentfernung von Wien nach Lissabon zwischen 1500 und 3500 km. Sie haben also Anspruch auf eine Entschädigung von 400 Euro von Fluggesellschaften gemäß der EG-Verordnung 261/2004.
Weitere Informationen zu Ihren Fluggastrechten und der EG-Verordnung finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261:en:HTML
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