Ich habe ein Ticket für eine internationale Route mit mehreren Haltestellen (Stockholm-Brüssel-Abu Dhabi-Mumbai) gebucht. Stockholm nach Brüssel war mit Brussels Airlines und der Rest der Reise war mit Etihad, aber mit einem einzigen Ticket.
Der Flug nach Brüssel wurde von Brussels Airlines wegen schlechten Wetters am Brüsseler Flughafen abgesagt. Der BA-Ticketschalter am Stockholmer Flughafen buchte mich für einen späteren Flug um. Das Ticket, das mir gegeben wurde, besagt, dass meine Reservierung vollständig bestätigt ist. Aber als ich am Flughafen AUH ankam, sagten mir die Leute von Etihad, dass der Flug nach Mumbai nicht bestätigt wurde (obwohl das Ticket, das mir von Brussels Airlines gegeben wurde, bestätigt wurde). Sie verweigerten mir das Einsteigen und gaben mir eine Bordkarte für einen Flug, der 9 Stunden nach meinem ursprünglichen Flug startete. Sie weigerten sich auch, mir Unterkunfts- oder Essensgutscheine zu geben, weil sie sagten, es sei die Schuld von Brussels Airlines, mir ein unbestätigtes Ticket zu geben.
Ich habe den BA-Kundendienst kontaktiert, aber sie sagten, dass das Ticket bestätigt wurde und es Etihads Schuld ist, mir das Einsteigen verweigert zu haben. Beide Unternehmen haben meinen Entschädigungsanspruch wegen verweigertem Boarding abgelehnt. Was sind jetzt meine Optionen?
Bearbeiten: Nach zwei Monaten erhielt ich eine E-Mail von Brussels Airlines und dies sagten sie: Als sie mir das Ticket gemäß ihrem System gaben, war die Buchung vollkommen in Ordnung und bestätigt. Bei der Übertragung des Tickets vom BA-System zum Etihad-System ist jedoch ein Fehler aufgetreten, und im Etihad-System wurde das Ticket nicht bestätigt. Und da diese Situation "außerhalb ihrer Kontrolle" liegt, können sie mir keine Entschädigung gewähren. Aber nur als Geste des guten Willens werden sie mir 200 Euro für die entstandenen Unannehmlichkeiten zahlen. Soll ich ihr Angebot annehmen oder auf volle Entschädigung (550 Euro) drängen?
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Antworten:
Ihre größte Hürde für eine Entschädigung ist das Wetter, für das Sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf Entschädigung haben. :(
Was 'bestätigt' betrifft, ist es nicht wirklich eine Sache. Was sie wahrscheinlich zum Ausdruck bringen wollten, ist, dass Ihre Buchung / Ihr Ticket auf Etihad noch gültig war, obwohl Ihr Flug nach Brüssel storniert wurde.
Das heißt, als Sie bei AUH ankamen, sah EY Ihr gültiges Ticket und war vielleicht sogar auf dem Flug aufgeführt, aber ohne Bordkarte oder Sitzplatzzuweisung waren Sie nicht wirklich auf dem Flug. Wissen Sie immer genau, wie Ihr Status auf folgenden Flügen ist, und erhalten Sie so schnell wie möglich einen Sitzplatz. EY in BRU hätte das wahrscheinlich tun können.
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Ihr Anspruch auf Verweigerung des Einsteigens scheint gemäß der EC 261-Verordnung nicht gültig zu sein, da es sich hier um das unbestätigte Ticket handelt. Es gibt keine solche Regel für unbestätigte Tickets. Meiner Meinung nach sollten Sie den Goodwill-Betrag von 200 € von Brussels Airlines nehmen, dies ist die beste verfügbare Option für Sie.
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