Werden für EU-Lizenzen außerhalb ihres Heimatlandes „Verstoßpunkte“ angewendet?

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Angenommen, ich habe eine tschechische Lizenz und verstoße gegen ein geringfügiges Gesetz in Deutschland, das mir eine bestimmte Anzahl von "Verstoßpunkten" (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) verursacht. Würden diese Punkte schließlich auf meine tschechische Lizenz übertragen? Ich müsste natürlich die Geldstrafe bezahlen (entweder vor Ort oder per Post), aber es ist nicht klar, ob die EU-Länder Daten über Verkehrspunkte austauschen.

Ich würde den Geltungsbereich auf EU / EWR-Lizenzinhaber beschränken, die innerhalb der EU / des EWR fahren, um eine zu breite Frage zu vermeiden. Nehmen Sie außerdem an, dass die betreffende Person in ihrem Heimatland ansässig ist und nur als Tourist andere EU- / EWR-Länder besucht.

JonathanReez
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Meines Wissens sind Punktesysteme länderspezifisch. In einigen Ländern gibt es Vereinbarungen, nach denen Ihre Adresse dem Ausland mitgeteilt wird, damit das Ticket-Taxi zu Ihnen nach Hause geschickt wird. Versuchen Sie, sich in der Schweiz von einem Radar blitzen zu lassen, wenn Sie mir nicht glauben. Es gibt eine EU-Rechtsperspektive, die besagt, dass sich dieses Verhalten in den nächsten Jahren in allen EU-Ländern verallgemeinern wird. Ich kann mich nicht erinnern, dass es Ende 2015 oder später war.
JoErNanO
@JoErNanO: Selbst wenn die meisten EU-Länder Daten über Fahrzeughalter austauschen, bedeutet die Zustellung einer Geldbuße von einer ausländischen Behörde per Post (z. B. eine Schweizer Geldbuße) nicht, dass die ausländische Behörde berechtigt ist, die Zahlung in Ihrem Wohnsitzland durchzusetzen.
Tor-Einar Jarnbjo
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@ Tor-EinarJarnbjo Nicht direkt, aber sie können immer über Gerichte in Ihrem Heimatland beantragt werden - und das Gericht kann dann auch die Kosten vergeben.
Aleks G

Antworten:

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Richtlinien des Europäischen Rates für Verkehrssicherheit

Vor Mai 2015

Bis vor kurzem haben einzelne europäische Länder bilaterale Abkommen zur Durchsetzung der Verkehrsregeln geschlossen. Dies ist beispielsweise in Großbritannien und Irland der Fall. Schweiz und Italien; um ein paar zu nennen. Die Gespräche über die Vereinheitlichung oder Regulierung grenzüberschreitender Verkehrsverstöße reichen weit zurück. 2011 wurde eine EU-Richtlinie (Nr. 2011/82 / EU) verabschiedet, die 2013 in Kraft trat und die grenzüberschreitende strafrechtliche Verfolgung von Fahrern ermöglichte. Die Rechtsgrundlage dieser Richtlinie wurde dann vom Europäischen Gerichtshof im Mai 2014 für ungültig erklärt , und daher begann die EU mit der Prüfung einer neuen Richtlinie.

Der aktuelle Stand der Dinge (nach Mai 2015)

Laut dieser FAQ-Seite des Europäischen Rates für Verkehrssicherheit wurden die neuen europäischen Vorschriften zur grenzüberschreitenden Durchsetzung (EU-Richtlinie 2015/413) im März 2015 genehmigt und sollen von allen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von) in nationale Vorschriften umgesetzt werden Großbritannien, Irland und Dänemark) bis zum 6. Mai 2015. Diese Richtlinie ermöglicht es den Ländern, Verkehrsverstöße ausländischer Fahrer zu verfolgen, indem sie auf nationale Fahrzeugregistrierungsdaten zugreifen, ohne dass bilaterale Abkommen erforderlich sind.

Die verlinkte ETSC-FAQ-Seite beschreibt acht wichtige Fahrdelikte, die jetzt grenzüberschreitend verfolgt werden können:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung;
  • Kein Sicherheitsgurt verwenden;
  • Nicht an einer roten Ampel oder einem anderen obligatorischen Stoppsignal anhalten;
  • Trinken fahren;
  • Fahren unter Drogeneinfluss;
  • Kein Schutzhelm (für Motorradfahrer);
  • Verwenden einer verbotenen Fahrspur (z. B. die verbotene Verwendung einer Notspur, einer für öffentliche Verkehrsmittel reservierten Fahrspur oder einer für Straßenarbeiten gesperrten Fahrspur);
  • Illegale Verwendung eines Mobiltelefons oder eines anderen Kommunikationsgeräts während der Fahrt.

Die Funktionsweise des Systems wird auch auf der verlinkten FAQ-Seite beschrieben. Kurz gesagt, es nutzt den derzeitigen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und ein neues Kooperationssystem, mit dem Länder spezielle Kontaktstellen wählen, die für die Bearbeitung solcher grenzüberschreitenden Durchsetzungsanfragen anderer Länder zuständig sind.

Daraus folgt, dass ein Mechanismus zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verstößen gegen den Straßenverkehr innerhalb der EU besteht und schrittweise durchgesetzt wird. Dies bedeutet nicht, dass alle Geldbußen für im Ausland begangene Straftaten zu Ihnen nach Hause geschickt werden, da die Richtlinie vage genug ist, um den Ländern Spielraum zu lassen. Insbesondere können einzelne Länder von Fall zu Fall entscheiden, ob sie mit dem grenzüberschreitenden Strafverfolgungsverfahren beginnen möchten oder nicht - der Mechanismus wird nicht von allen Ländern automatisch eingeführt.

Wie wäre es mit Punktesystemen?

Die vorgenannte Richtlinie erwähnt keine Punktesysteme. Meines Wissens sind diese Systeme länderspezifisch , was die Anzahl der Punkte in einer sauberen Lizenz, die Addition oder Subtraktion von Punkten und die Punkte pro Verstoß betrifft. Es scheint daher, dass zum Zeitpunkt des Schreibens das Fehlen eines gemeinsamen europäischen Führerscheinpunktesystems einen Mangel an Kontroll- und Strafverfolgungsmechanismen für das Abziehen / Hinzufügen von Punkten nach Verkehrsverstößen feststellt.

Und länderspezifische Fahrverbote?

Bei der Durchsetzung in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde (falls zutreffend), kann davon ausgegangen werden, dass Fahrverbote nicht von grenzüberschreitenden Vorschriften abhängen. Wie Tor-Einar Jarnbjo in seiner Antwort erwähnt , wird das Verbot wirksam, sobald die Straftat von diesem Land bearbeitet wird, wenn Sie aufgrund einer Straftat gegen das Fahren in einem Land verboten werden. Möglicherweise erhalten Sie eine Benachrichtigung darüber oder nicht (dies ist in der oben genannten EU-Richtlinie nicht festgelegt), aber Sie sollten dennoch sicherstellen, dass Sie über mögliche Verbote informiert sind. Sie werden es nicht mögen, wenn Ihr Führerschein während einer zufälligen Polizeikontrolle in diesem Land als verboten gilt.

JoErNanO
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Es gibt kein EU-weites System zur Behandlung von Strafpunkten und Fahrverboten. Tatsächlich sind diese Systeme wahrscheinlich vielfältiger als Sie denken. In einigen Ländern verlieren Sie Punkte, bis Sie keine haben und müssen Ihre Lizenz abgeben. In anderen Ländern gewinnen Sie Punkte und das Überschreiten eines Schwellenwerts hat Konsequenzen. Die Anzahl der Punkte und Schwellenwerte für verschiedene Straftaten variieren ebenfalls und einige Länder haben nicht einmal ein Strafpunktesystem.

Was passiert, ist Folgendes:

  • Bußgelder werden zunehmend grenzüberschreitend verhängt. Ihr Heimatland kann Ihre Adresse anhand Ihres Kennzeichens offenlegen oder sogar noch weiter gehen und im Namen des anderen Landes abholen. Es gibt einen Rahmen, um dies auf EU-Ebene zu fördern.
  • Wenn Sie in einem anderen EU-Land wohnen und mit Ihrem ursprünglichen Führerschein (der in vielen Fällen vollkommen legal ist) dorthin fahren und eine Straftat begehen, die zu einer Aussetzung oder zu Strafpunkten führt, können Sie gezwungen sein, Ihren Führerschein gegen einen lokalen auszutauschen.
  • Auch wenn Sie nicht dort wohnen, können Sie in dem Land, das Sie besuchen, natürlich ein Verbot erhalten. Dieses Verbot gilt nicht automatisch für Ihr Wohnsitzland.
  • Wenn Sie im Ausland eine Straftat begehen, können Sie dort, wo Sie leben, eine Strafe erhalten, in einigen Fällen sogar dann, wenn es kein Strafpunktesystem gibt, in dem Sie die Straftat begangen haben, aber das liegt ganz bei jedem Land. Konzeptionell handelt es sich nicht um eine ausländische Bestrafung, die von den lokalen Behörden verhängt wird, sondern darum, dass die lokalen Behörden ihre eigene Bestrafung auf der Grundlage von Informationen anwenden, die sie aus einem anderen Land erhalten haben. Es findet kein Austausch von "Daten zu Verkehrspunkten" statt, und es steht den EU-Vorschriften für jedes Land frei, mit Informationen, die sie über Ihre Aktivitäten an anderer Stelle erhalten, das zu tun, was sie wollen. Anekdotisch denke ich, dass die Schweiz damit zum Beispiel sehr aggressiv ist. Andere Länder tun das überhaupt nicht.
Entspannt
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Punktesysteme und Fahrverbote sind, sofern im nationalen Recht nichts anderes bestimmt ist, länderspezifisch. Zu diesem Thema gibt es keine EU / EWR-weiten Vorschriften.

Was passiert, wenn Sie als tschechischer Einwohner mit tschechischem Führerschein so viele Verstoßpunkte in Deutschland erreichen, dass sie für ein Fahrverbot in Frage kommen, werden die deutschen Behörden ein Fahrverbot für Deutschland erlassen.

Die Deutschen können die tschechischen Behörden auch über Bußgelder, Punkte und Fahrverbote informieren, aber wie gesagt, es liegt am tschechischen Recht und den tschechischen Behörden, ob dies Konsequenzen für Sie hat und gegebenenfalls was sie tun.

Auch wenn es unlogisch klingt, gilt das gleiche Prinzip (nationale Gerichtsbarkeit) auch umgekehrt. Wenn Sie in Deutschland ansässig sind und einen deutschen Führerschein besitzen und die deutschen Behörden Ihnen ein Fahrverbot ausstellen, gilt dieses Fahrverbot standardmäßig auch nur für Deutschland. Sofern dies nicht durch nationales Recht eingeschränkt ist, dürfen Sie möglicherweise weiterhin in anderen Ländern fahren.

Tor-Einar Jarnbjo
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Die Antwort ist etwas vage. Wenden Länder in der EU die Strafpunkte tatsächlich gegenseitig an?
JonathanReez
Die Antwort ist vage, weil ich die nationalen Verkehrsgesetze aller 31 EWR-Mitgliedstaaten nicht kenne und es zu weit gefasst gewesen wäre, auf alle Staaten einzugehen, selbst wenn ich es getan hätte. Die gegenseitige Anwendung von Strafpunkten ist schwierig, da die Schwere eines Punktes zwischen den Staaten sehr unterschiedlich ist. In Dänemark reichen 3 Punkte für ein Fahrverbot aus, während es in Bulgarien offensichtlich 34 Punkte gibt. Die Verbreitung von Fahrverboten (auch als Folge von zu vielen Punkten) ist bei AFAIK weit verbreitet.
Tor-Einar Jarnbjo
"Die deutschen Behörden erteilen Ihnen ein Fahrverbot, dieses Fahrverbot gilt standardmäßig auch nur für Deutschland." Aus diesem Grund nehmen die deutschen Behörden die Führerscheinkarte weg, das ist also effektiv (aber nicht rechtlich) ein internationales Verbot.
Neo
@neo: Nicht unbedingt, da es normalerweise einen rechtlichen Unterschied gibt, ob Sie den Führerschein während des Fahrens nicht tragen oder keinen Führerschein besitzen oder ob Ihnen das Fahren verboten wurde. Wenn Sie einen deutschen Führerschein besitzen, in Deutschland ein Fahrverbot erhalten haben, die deutschen Behörden Ihren Führerschein (die Plastikkarte) beschlagnahmt haben und Sie in Österreich fahren und kontrolliert werden, werden Sie standardmäßig mit einer Geldstrafe von 20 € belegt Sie haben das Plastikstück beim Fahren nicht dabei und werden nicht für das Fahren ohne gültigen oder suspendierten Führerschein bestraft.
Tor-Einar Jarnbjo
Haben Sie Beweise für den letzten Absatz? Abgesehen von den Praktiken, auf welcher Grundlage dürfen Sie in einem anderen Land (EU) fahren, wenn Ihr Führerschein dort, wo er ausgestellt wurde, nicht gültig ist?
Entspannt