Ich wohne derzeit in einem anderen Land als meinem eigenen und plane für eine Woche eine Geschäftsreise in die USA. Als bulgarischer Staatsbürger qualifiziere ich mich im Gegensatz zu anderen EU-Ländern nicht für das ESTA-Programm zur Befreiung von der Visumpflicht.
Die US-Botschaft in Sofia listet ein 7-Stufen-Verfahren auf, das sie unerklärlicherweise als "wirklich recht einfach" bezeichnen. Leider wären einige der damit verbundenen Schritte für mich eine große Unannehmlichkeit, da ich derzeit nicht im Land wohne, insbesondere das Interview und die Visum- / Passzustellung.
Ich hatte gehofft, dass es möglich sein könnte, ein Visum aus dem Land des derzeitigen Wohnsitzes anstelle meines eigenen zu beantragen, aber ich konnte auf den Webseiten der US-Botschaft keine Informationen dazu finden.
Antworten:
Ich sehe nirgendwo auf der Seite der Stockholmer Botschaft, dass sie keine Visa für Bürger anderer Länder machen oder nicht. Wenn Sie sich den Abschnitt "Termin buchen" ansehen, werden Sie feststellen, dass weiterhin B1- und B2-Visa mit vollständigem Antrag ausgestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie ein Visum in Stockholm beantragen können, obwohl Sie kein schwedischer Staatsbürger sind die Anforderungen in den FAQ und buchen Sie Ihren Termin, um zu sehen, was Sie benötigen, um ein Visum zu erhalten.
quelle
Meine Frau hat es geschafft, ihr Visum ohne Probleme in London zu bekommen, daher denke ich auch, dass die Antwort JA ist.
quelle
Definitiv Ja! Ich bin kein deutscher Staatsbürger, habe aber schon einmal ein US-Visum in Berlin und bald ein Interview in Frankfurt geplant.
quelle
Ich glaube, dass sich Botschaften / Konsulate in der Regel in keiner Weise um das Wohnsitzland eines Visumantragstellers kümmern, sondern nur um seine Staatsbürgerschaft. Bedenken Sie, dass der legale Wohnsitz in Bezug auf das Land, in dem die Person die Staatsbürgerschaft besitzt, durch die Gesetze eines Landes definiert ist, in dem eine Person ihren Wohnsitz hat. Ein Drittland ist nicht verpflichtet, solche Gesetze zu kennen oder zu befolgen.
Das US-amerikanische Recht wird in keiner Weise vom schwedischen Recht beeinflusst, was Ihren Wohnsitz begründet.
quelle