Besuchen Sie die USA nach einem Aufenthalt als Minderjähriger vor 13 Jahren?

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Ich kann anscheinend keine Geschichte finden, die mit meiner zusammenhängt, also hier ist sie.

Ich bin 25 und deutscher Staatsbürger. Im Jahr 1998, als ich 7 Jahre alt war, zog meine Familie in die Staaten und wir blieben bis Anfang 2002 und verließen sie freiwillig. Grundsätzlich haben wir übernachtet. Mir ist bekannt, dass meine Eltern das zehnjährige Verbot hatten, und da ich zum Zeitpunkt unseres Aufenthalts minderjährig war, erhielt ich kein solches Verbot.

Seit 2002 habe ich nicht mehr versucht, aus irgendeinem Grund in die USA zurückzukehren. Jetzt, wo ich älter bin, würde ich gerne wieder in den Urlaub fahren und für einen kurzen Zeitraum (einen Monat) in der Weihnachtspause bleiben.

Ich habe seit meiner Abreise in Deutschland gelebt, habe einen tollen Job, genug Geld auf dem Bankkonto. Mein ganzes Leben ist hier und ich habe nicht die Absicht, irgendwohin zu ziehen.

Nachdem ich eine Reihe von Geschichten online gelesen hatte, habe ich beschlossen, aus Sicherheitsgründen ein B2-Visum zu beantragen, aber ich war neugierig auf die ESTA-Zulassung. Für die letzte Frage. 8) Waren Sie jemals länger in den USA als die Ihnen von der US-Regierung gewährte Zulassungsfrist?

Ich sollte ja sagen, aber ist es ein Nein, wenn ich geblieben bin, als ich minderjährig war? Und wie stehen meine Chancen auf das B2-Visum?

Jen
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Beantragen Sie das Visum und gehen Sie zu einem Vorstellungsgespräch. Ein einfaches Kontrollkästchen mit Ja oder Nein reicht nicht aus, Sie müssen mit einem Menschen sprechen.
Nean Der Thal,
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Wie ist das gelaufen? Hast du dein B2 Visum bekommen?
Dylan Cole

Antworten:

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In erster Linie würde ich vorschlagen, mich an einen Anwalt für Einwanderungsfragen zu wenden, um einen genaueren Überblick über die Situation zu erhalten.

Allerdings ist die beste verfügbare Information, dass Sie wahrscheinlich nicht das Verbot erhalten haben ( All LAW ), aber Ihr Visum wurde aufgrund Ihres Overstays annulliert. Auf die Frage nach dem Aufenhalt solltest du mit JA antworten .

Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass Sie nicht berechtigt sind, ESTA und ein Visa Waiver-Programm für die Einreise in die USA zu nutzen, und ein tatsächliches Visum benötigen. Anstatt Ihr Glück bei ESTA zu versuchen, beantragen Sie ein B2-Visum.

PS Ich würde erneut dringend empfehlen, sich an einen Einwanderungsanwalt zu wenden, da es möglich ist, dass die heute geltenden Gesetze nicht mit denen von 2002 übereinstimmen.

Karlson
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Nach meiner Erfahrung brauchen Sie kein Visum. 2003 zog ich mit meiner Frau und meiner Tochter mit einem O-1-Visum in die USA. Im Jahr 2006 vergaß mein Anwalt für Einwanderungsfragen, meine Frau und meine Tochter in meinen Antrag auf Erneuerung des Visums aufzunehmen. Wir sind 2011 freiwillig gegangen, als meine Tochter 11 Jahre alt war, und sie hat fast 4 Jahre überlebt. Meine Tochter war nur mit der ESTA drei Mal in den Ferien in den USA. Überhaupt kein Problem. Andererseits wurde meiner Frau, die eine 10-jährige Sperre hat, ihr B2-Visum zweimal verweigert. Das US-amerikanische Einwanderungsgesetz besagt eindeutig, dass das Überleben als Minderjähriger nicht zählt.

Bearbeitet in von Kommentar:

212 (a) (9) (B) AUSSERGEWÖHNLICH VORHANDENE AUSLÄNDER (iii) Ausnahmen (I) Minderjährige.-Bei der Bestimmung des Zeitraums, in dem ein Ausländer unrechtmäßig anwesend ist, wird kein Zeitraum berücksichtigt, in dem er jünger als 18 Jahre ist Die Vereinigten Staaten.

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HermitCrab
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Ein Link zum Zuwanderungsgesetz Passage , die eindeutig ausschließt Minderjährigen, einschließlich zitieren die Passage in der Antwort wäre es besser machen;)
Jan
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212 (a) (9) (B) AUSSERGEWÖHNLICH VORHANDENE AUSLÄNDER (iii) Ausnahmen (I) Minderjährige.-Bei der Bestimmung des Zeitraums, in dem ein Ausländer unrechtmäßig anwesend ist, wird kein Zeitraum berücksichtigt, in dem er jünger als 18 Jahre ist die Vereinigten Staaten uscis.gov/ilink/docView/SLB/HTML/SLB/0-0-0-1/0-0-0-29/…
HermitCrab
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Bitte bearbeiten Sie Ihre Post diese Informationen enthalten =)
Jan
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Das Zitat über das Verbot ist nicht relevant. Das OP weiß bereits, dass es kein Verbot gibt. Das bedeutet nicht, dass er ein ESTA- oder ein Besuchervisum erhalten kann.
user102008
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Ich habe zwei weitere Informationen, die ich zu dem hinzufügen möchte, was bereits gesagt wurde:

  • Ich habe mich 2013 für ESTA beworben und mich von damals auf mein Formular umgesehen. Es gab keine Frage zu früheren Übernachtungen im Jahr 2013. Wahrscheinlich ist das Poster dieser Antwort für seine Tochter nie auf diese Frage gestoßen.

  • Ich habe CBP per E-Mail über Ihre Frage informiert, ob Sie Ja ankreuzen sollen, auch wenn bei einem Aufenthalt von Minderjährigen keine rechtswidrige Anwesenheit vorliegt. Die Antwort war ganz klar:

Guten Tag,
Sie würden die Frage so beantworten, wie sie erscheint, auch wenn Sie minderjährig wären. Jede Situation wird für sich betrachtet, aber Sie müssen genaue Informationen bereitstellen.
Vielen Dank,

Daher sollten Sie bei früheren Aufenthalten, auch bei Aufenthalten als Minderjährige, mit Ja antworten .

mts
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Unter vielen anderen Problemen verstehen die amerikanischen Einwanderungsbehörden die korrekte Verwendung von "Es" nicht mehr? Seufzer.
Andrew Lazarus
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Spezielles Ansprechen der Frage, was für diese Frage auf dem ESTA-Antrag zu beantworten ist :

H) Waren Sie jemals länger in den USA als die Ihnen von der US-Regierung gewährte Zulassungsfrist?

Am Ende der Seite steht:

Ich, der Antragsteller, bestätige hiermit, dass ich alle Fragen und Erklärungen zu diesem Antrag gelesen habe oder mir vorgelesen habe und alle Fragen und Erklärungen zu diesem Antrag verstehe. Die in diesem Antrag enthaltenen Antworten und Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen richtig und zutreffend .

Angesichts der Tatsache, dass der Antragsteller als Minderjähriger überbestanden hat, wäre die erwartete wahrheitsgemäße Antwort auf diese Frage ja . Die Beantwortung dieser Frage mit " Nein" setzt anscheinend voraus , dass der Antragsteller eine stillschweigende Zulassungsfrist bis zum Alter der Mehrheit hat.

Laut INA: ACT 212 - ALLGEMEINE KLASSEN VON AUSLÄNDERN, DIE KEINE VISEN ERHALTEN KÖNNEN UND NICHT ZULASSUNGSFÄHIG SIND, wie in den Kommentaren von @HermitCrab angegeben:

(B) AUSLÄNDER, DIE UNSCHULDIG PRÄSENTIEREN.

(i) Im Allgemeinen. - Jeder Ausländer (außer einem Ausländer, der rechtmäßig zum
ständigen Aufenthalt zugelassen ist), der

(I) war in den Vereinigten Staaten mehr als 180 Tage, aber weniger als 1 Jahr unrechtmäßig anwesend und hat die Vereinigten Staaten freiwillig verlassen (unabhängig davon, ob gemäß § 244 (e)), bevor das Verfahren gemäß § 235 eingeleitet wurde (b) (1) oder Abschnitt
240 und bittet erneut um Aufnahme innerhalb von 3 Jahren nach dem Datum der Ausreise oder Abschiebung eines solchen Ausländers oder

(II) in den Vereinigten Staaten seit einem Jahr oder länger rechtswidrig anwesend ist und wer innerhalb von 10 Jahren nach dem Datum der Ausreise oder Abschiebung eines solchen Ausländers aus den Vereinigten Staaten erneut die Zulassung beantragt, ist unzulässig.

(ii) Aufbau einer rechtswidrigen Anwesenheit. Für die Zwecke dieses Absatzes gilt ein Ausländer als in den Vereinigten Staaten rechtswidrig anwesend, wenn sich der Ausländer nach Ablauf der vom Generalstaatsanwalt oder vom Generalstaatsanwalt genehmigten Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten aufhält in den Vereinigten Staaten ohne Zulassung oder Bewährung anwesend ist.

(iii) Ausnahmen.-

(I) Minderjährige. Bei der Bestimmung des Zeitraums der rechtswidrigen Anwesenheit in den Vereinigten Staaten gemäß Ziffer (i) wird kein Zeitraum berücksichtigt, in dem ein Ausländer jünger als 18 Jahre ist.

Für die Beantragung eines Visums war der Minderjährige (meiner Meinung nach nicht legal) nicht rechtswidrig anwesend. Nicht rechtswidrig anwesend gewesen zu sein und nie zu lange geblieben zu sein, ist jedoch nicht dasselbe. Wiederum scheint es mir als Nichtjurist, dass der Beschwerdeführer, wenn er nicht rechtswidrig anwesend war, beispielsweise nicht abgeschoben werden konnte, aber dies ist offensichtlich nicht der Fall :

Vor über 10 Jahren wurde ich aus den USA abgeschoben, weil ich ein illegaler Overstay war, aber damals war ich nur 14-15 Jahre alt

Mindestens ein Anwalt behauptet jedoch, dies sei kein Overstay :

Im Allgemeinen wäre ein Aufenthalt als Minderjähriger (mit der Abschiebung oder dem Ausscheiden vor 18) aus Sicht der Einwanderung kein "Aufenthalt". Sie sollten keine Probleme beim Besuch der USA haben. In solchen Fällen empfehle ich meinen Kunden in der Regel, ein Schreiben mit einem Rechtsgutachten mitzuführen, in dem die Hintergrundinformationen sowie die oben genannte Meinung mit Bestimmungen und Präzedenzfällen aufgeführt sind, um sie zu sichern. Auf diese Weise wird die Einreise in die USA trotz dieses Problems fast auf unbestimmte Zeit sichergestellt.

Offensichtlich scheint es einen Meinungskonflikt zu geben, wenn man dies untersucht.

Wenn mir das persönlich passiert wäre, würde ich diese Frage mit Ja beantworten. Wenn Sie mit Nein antworten möchten, sollten Sie meines Erachtens ein Rechtsgutachten einholen, um Ihre Behauptung zu untermauern und dem CBP-Beauftragten im Einreisehafen vorzulegen.

Berwyn
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0

In Ihren Schuhen würde ich die Fakten zugeben und die rechtlichen Implikationen "argumentieren".

Das heißt, Sie sollten das ESTA-Formular mit Ja markieren und zugeben, dass Sie "länger in den Vereinigten Staaten geblieben sind als die von der US-Regierung zugeteilte Zulassungsfrist", die entsprechenden Daten angeben und sie mit Ihrem Alter am in Beziehung setzen Zeit.

Sie können dann eine "illegale" Anwesenheit verweigern, indem Sie das Gesetz über "Außerirdische, die unrechtmäßig anwesend sind" zitieren, das besagt:

"iii) Ausnahmen.-

(I) Minderjährige. - Bei der Bestimmung des Zeitraums der rechtswidrigen Anwesenheit in den Vereinigten Staaten gemäß Ziffer (i) wird kein Zeitraum berücksichtigt, in dem ein Ausländer jünger als 18 Jahre ist. "

Das heißt, Sie behaupten, dass Ihr "Overstay", obwohl sachlich, aufgrund Ihres Alters und der Tatsache, dass Sie in Begleitung Ihrer Eltern waren, nicht illegal war.

Jemand, der alle Implikationen verstand, würde "Sie durchwinken". Wenn Sie sich wohler fühlen, beauftragen Sie einen Anwalt für Einwanderungsfragen und lassen Sie sich beim Antrag beraten und bei den Einwanderungsbehörden vertreten.

Es war keine "Einwanderungssache", aber ich bin einmal "ausgestiegen", nachdem ich einen "technischen" Verstoß gegen Regeln gemeldet hatte, der auf Umstände zurückzuführen war, auf die ich keinen Einfluss hatte. (Die Angelegenheit wurde kurz darauf zu meinen Gunsten geklärt.) Ich war der Meinung, dass dies weitaus besser war, als es die Behörden später selbst herausfinden zu lassen, da ich dann keine "mildernden Umstände" geltend machen könnte.

Tom Au
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