Ich habe mich gefragt, ob ein Autor von E-Books, der in Großbritannien als selbständiger Schriftsteller registriert ist, die USA im Rahmen des Visa Waiver-Programms besuchen und weiter schreiben kann, wenn er oder sie nicht veröffentlicht. Der Hauptzweck des Besuchs ist ein Urlaub, es wäre nur ab und zu etwas zu tun.
Soweit ich die Definition von Arbeit verstehe, würde es unter den Regeln liegen, solange der betreffende Autor nicht versucht, durch Veröffentlichung während eines Besuchs im Rahmen des VWP Geld zu verdienen, aber die Definitionen von Arbeit scheinen etwas verwirrend.
Ein Beispiel für Klarheit: Ein Schriftsteller, der in seiner Freizeit beschließt, im Urlaub einige Seiten eines neuen Romans zu schreiben, diese aber erst veröffentlichen möchte, wenn er in sein Heimatland zurückkehrt.
Antworten:
Um unter VWP reisen zu können, muss der Reisezweck mit einem Besuchervisum (B) zulässig sein , wie als erster Punkt auf der Seite des Programms zur Befreiung von der Visumpflicht angegeben . Dies bedeutet, dass Ihre ESTA im Grunde ein vereinfachtes B1 / B2-Visum ist. Es gelten dieselben Regeln. Der Unterschied besteht nur im Prozess.
Wenn Sie nun die Regeln für B1- und B2- Visa überprüfen, wird nichts über Ihren spezifischen "Schreib" -Zweck aufgeführt, aber tatsächlich können Sie zu "Urlaubszwecken" reisen, was der Hauptzweck Ihrer Reise ist, wie Sie erwähnt haben.
Das einzige, was einige Male mit Nachdruck erwähnt wurde, ist "von einem in den USA ansässigen Unternehmen bezahlt zu werden", was für Inhaber von B-Visa, dh auch für Personen mit ESTA, völlig verboten ist, und Sie haben ausdrücklich erwähnt, dass Sie nicht gehen Um Geld zu verdienen, können wir davon ausgehen, dass Sie in Ihrer Freizeit gut schreiben können, während Sie in den USA "Urlaub" machen .
Das Nächste, was ich in den Regeln finden konnte, die Ihrer Situation ähnlich sein könnten, war "Nachforschen", und die Regeln erlauben Folgendes:
Schlussfolgerung: Es gibt nichts in den Regeln, was Sie ausdrücklich daran hindert, während Ihres Urlaubs in den USA zu schreiben, solange Sie nicht mit einem in den USA ansässigen Unternehmen Geld damit verdienen. Also, zögern Sie nicht zu schreiben.
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