Ich bin ein ausländischer Staatsbürger mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis. Ich muss einen Inlandsflug der Lufthansa von Hamburg nach München und zurück nehmen. Leider ist mein Reisepass beim britischen Konsulat für eine Touristenvisumabwicklung.
Ich möchte wissen, ob eine Aufenthaltserlaubnis für den Inlandsflug ausreicht oder ob ich meinen Reisepass dabei habe, auch wenn die Reise innerhalb Deutschlands erfolgt.
Antworten:
Ich bin schon oft auf Schengen-Flügen geflogen und niemand (außer Ryanair) hat jemals verlangt, meinen Reisepass zu sehen, als ich meine Aufenthaltserlaubnis vorlegte. Ebenso habe ich manchmal geschaffen , an Bord zu gelangen , ohne dafür irgendeine Identifikation, aber dies ist die Ausnahme. Sie sollten auch in der Lage sein, die automatischen Flugsteige an beiden Flughäfen zu benutzen :
Sogar Ryanair hat eine äußerst milde Politik für innerdeutsche Flüge:
Die Antwort lautet also: Ja , sie lassen Sie an Bord.
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Es gibt eine FAQ zum Bundesministerium des Innern zu Aufenthaltsgenehmigungen . Leider kann man nicht einfach auf Englisch wechseln und ich habe es nicht auf der englischen Seite gefunden.
Es sagt aus:
was übersetzt zu
Es kommt also darauf an: Sie müssen Ihren Reisepass nicht dabei haben, aber wenn die Polizei danach fragt, müssen Sie ihn vorlegen ...
Personalausweis und Reisepass sind die einzigen amtlichen Dokumente zur Bestätigung Ihrer Identität, die Aufenthaltserlaubnis ist nur eine Ergänzung.
Es gibt keine allgemeine Passkontrolle für Flüge innerhalb des Schengen-Raums, und Sie können häufig in ein Flugzeug einsteigen, ohne Ihren Reisepass vorzuzeigen. Das Personal der Fluggesellschaft kann mit allem, was offiziell aussieht , wie einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Führerschein, zurechtkommen. Es ist aber immer noch möglich, dass die Polizei Sie nach Ihrem Reisepass fragt. Vielleicht kommst du mit deiner Geschichte davon, vielleicht nicht.
(In diesem Zusammenhang ist es interessant, wie ein Konsulat Ihren Reisepass entgegennehmen kann, ohne dass Sie einen amtlichen Ausweis haben. Als Deutscher können Sie leicht einen Ersatz erhalten, wie im letzten Absatz des Zitats gefordert, aber für andere ... hmmm)
Entschuldigung, ich habe keine Lösung für Ihr spezielles Problem, dies ist nur das Gesetz.
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Auf Intra-Schengen-Flügen gibt es keine systematische, von der Polizei durchgeführte Überprüfung von Ausweispapieren, für die ein Reisepass, ein Personalausweis oder ähnliches erforderlich wäre. Und um so mehr für wirklich Inlandsflüge (Überquerung einer Schengen - Grenze Sie sind de jure erforderlich ID mit Ihnen zu haben , auch wenn es nicht aktiviert ist. In Deutschland Sie sind in der Regel nicht erforderlich , auf eine ID haben die ganze Zeit).
Die Fluggesellschaft oder der Flughafen möchten jedoch möglicherweise bestätigen, dass Sie tatsächlich der Reisende sind, der auf dem betreffenden Ticket reisen soll. Dafür möchten sie vielleicht eine Form der Identifikation sehen.
Leider konnte ich auf der Lufthansa-Website keine genauen Informationen darüber finden, welche Dokumente für Inlandsflüge akzeptiert werden (sie werden nur für internationale Flüge detailliert beschrieben). Es ist durchaus möglich, dass aufgrund Ihrer Umstände Ihre Aufenthaltserlaubnis (die von der Regierung ausgestellt wurde) oder ein Führerschein (mit Bild) ausreichen.
Die definitive Antwort kann jedoch nur von der Fluggesellschaft gegeben werden.
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Meine Freundin ist eine Ausländerin mit deutscher Aufenthaltskarte, und während ich ihr rate, ihren Reisepass auf allen unseren Reisen mitzunehmen, muss sie ihn so gut wie nie vorzeigen, es sei denn, wir überschreiten eine Nicht-Schengen-Grenze.
Auf Flügen innerhalb der EU werden Pässe oder Personalausweise selten überprüft. Noch weniger auf Inlandsflügen. Bei HAM, das ich regelmäßig benutze, wird für Inlandsflüge selten ein Personalausweis angefordert, aber ich habe gesehen, dass dies passiert (nicht für Einzelpersonen, sondern mit der Ankündigung "Bitte zeigen Sie Ihren Reisepass und Ihre Bordkarte vor, wenn Sie einsteigen").
Also praktisch sollte es dir gut gehen. Das bedeutet nicht, dass die Fluggesellschaft Sie weder legal noch illegal in Schwierigkeiten bringen kann. Vielen Menschen wurde die Einreise in die Schengen-Staaten verweigert, sie wurden verklagt und siegten. Um sicherzugehen, sollten Sie die Fluggesellschaft schriftlich bitten und eine schriftliche Antwort erhalten, die Sie mit sich führen.
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