Vor einer Woche war ich mit dem Auto auf einer Autobahn in Deutschland unterwegs. Es war niemand auf der Straße, also war ich auf der richtigen Spur, wie es das Gesetz vorschreibt, und ich habe nicht beschleunigt (fast 120 km / h in einer Zone ohne Geschwindigkeitsbegrenzung). Plötzlich erscheint ein kleines Licht auf der Fahrspur (nur ein Licht, und es blinkte). Ich habe versucht anzuhalten und die Spur zu wechseln (ich nahm an, dass das Licht aus einem bestimmten Grund da war (wahrscheinlich wegen eines Unfalls). Ich habe fast 100 Meter nach dem Licht angehalten, aber ich habe das Licht getroffen. Es gab einen Polizisten, der mir sagte, ich solle auf die Notspur wechseln und schalte meine Warnblinkanlage ein (um zu vermeiden, dass jemand gegen mich stößt). Dann stellte sie ihr Auto vor den Punkt, an dem die erste Ampel war, stellte die Ampeln fertig (um die Fahrspur sichtbar zu schließen) und machte Fotos von den Schäden an mein Auto und nahm meine Versicherungsdaten und gab mir eine Kontaktkarte der Autobahnpolizei.
Ich habe am Freitag meine Versicherungsgesellschaft angerufen und sie haben mir gesagt, dass sie den Fall an die grenzüberschreitende Abteilung weiterleiten müssen. Dann rief mich die grenzüberschreitende Abteilung heute an und sie fragten mich, ob ich meine Versicherung in Anspruch nehmen möchte, um das Auto zu reparieren.
Ich bin neu in der Versicherungsbranche und insbesondere bei Vorfällen in anderen Ländern. Was soll ich tun?
Der Schaden ist nicht wirklich groß und rein kosmetisch (aber ich kann ihn nicht in Geld quantifizieren). Die Polizistin gab nicht ausdrücklich zu, dass "es meine Schuld ist", aber ihre Handlungen ließen mich denken, dass sie davon ausging, dass es so war.
Gibt es eine Möglichkeit, ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen oder den Anspruch nur dann zu erfüllen, wenn sie meinen Bonus ohne Ansprüche nicht zurücksetzen?
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Antworten:
Ihre Frage kann in zwei Unterfragen unterteilt werden:
Die Haftung für einen Unfall richtet sich nach der örtlichen Gesetzgebung, in diesem Fall nach der deutschen. Ob Sie ein Einheimischer oder ein Ausländer sind, spielt keine Rolle.
Beim Lesen Ihrer Beschreibung sehe ich jedoch noch keinen klaren Hinweis darauf, dass Sie noch haftbar sind. Es handelt sich um einen Grenzfall (hat die Polizei die Lichter gemäß dem Protokoll eingestellt? Was passiert, wenn jemand einen Unfall macht, bevor er die Lichter fertig aufgestellt hat? Usw.), sodass Sie möglicherweise den Rat eines Anwalts benötigen.
Einige Versicherungen akzeptieren die Rückzahlung der Reparation direkt an einen Kunden. Damit Sie Ihr Auto reparieren lassen und dann darüber nachdenken können, ob diese kleine Reparatur den potenziellen Verlust Ihres Bonus wert ist, sobald Sie die tatsächlichen Kosten kennen. Nach meinem besten Wissen besteht in diesem Fall keine gesetzliche Verpflichtung, Ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen. Ich schlage vor, Sie fragen Ihre Versicherung nach dieser Möglichkeit (sie bietet sie möglicherweise nicht an).
Außerdem haben Versicherungen Anwaltsteams für solch schwierige Fragen, weil es in ihrem Interesse ist, nicht für etwas zu bezahlen, wenn ihr Mandant nicht haftet. Wenn Sie also Ihren Fall bei Ihrer Versicherung einreichen, wird der Fall aus rechtlicher Sicht geprüft. Fragen Sie sie auch danach. Wenn der Schaden nicht wirklich gering ist und Sie ihn schnell überwinden möchten, schlage ich vor, dass Sie den Fall jetzt bei Ihrer Versicherung einreichen, wie Moo vorschlägt .
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Melden Sie es Ihrer Versicherung genau so, wie Sie sich an den Vorfall erinnern - Ihre Versicherung wird sich mit der anderen Partei darüber streiten, wer letztendlich haftet und wer schuld ist. In diesem Bereich haben Sie im Grunde nur sehr wenig zu tun.
Sie sollten alle Vorfälle Ihrem Versicherer melden, da in vielen Ländern beide Parteien mehrere Jahre Zeit haben, um einen Anspruch geltend zu machen, und Sie möglicherweise Schwierigkeiten haben, innerhalb von zwei Jahren die Nichthaftung nachzuweisen. Am besten hinter dich bringen.
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Zusätzlich zu beiden Antworten gibt es keinen großen Unterschied bei der Behandlung eines harmlosen Verkehrsunfalls in Ihrem Heimatland und im Ausland.
Bevor Sie fahren, müssen Sie Ihre Versicherung fragen, ob das Auto im Ausland geschützt ist. Sie informiert Sie auch über die Papiere, die Sie mit sich führen müssen. Wenn Sie ein Auto leasen, ist das Auto automatisch versichert (aber vielleicht nur das Minium, damit es Sie immer noch ruinieren kann). Es ist durchaus möglich, dass Sie ruiniert werden, wenn Sie ein Auto ohne Wissen in ein Land fahren, in dem Ihre Versicherung ungültig ist.
Für die EU müssen Sie nur Mitglied eines EU-Landes sein, alle anderen Länder akzeptieren Ihre Versicherung.
Im Wesentlichen rufen Sie immer die Polizei an (es spielt keine Rolle, ob Sie davon überzeugt sind, dass Sie schuldig oder unschuldig sind), sie werden Beweise sammeln und ein Protokoll schreiben, das für die beteiligten Versicherungen neutral ist. Selbst wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie schuldig sind, kann die Polizei feststellen, dass Sie Opfer eines Versicherungsbetrugs sind, oder wenn Sie sich für unschuldig halten, haben Sie ein Zeichen übersehen. Wenn Ihr Auto geleast ist, informieren Sie sie so schnell wie möglich über den Vorfall. Dann finden die Versicherungen ihre Lösung und informieren Sie über das Ergebnis. Fall abgeschlossen.
Es ist möglich, dass Sie beide zustimmen, die Versicherung nicht abzuschließen, wenn der Schaden vernachlässigbar ist (aus diesem Grund hat die Polizei darum gebeten).
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